Mutter dement - 2 Söhne - Bruder hat ohne Wissen Betreuung allein übernommen-rechtens?

2 Antworten

Da fehlt mir aber ein wichtiges Sachverhaltsdetail: Was heißt denn als Alleinbevollmächtigter eingetragen? Aufgrund privatrechtlicher Vollmacht? Aufgrund gerichtlicher Betreuungsanordnung?

Wenn die Mutter noch so gut beisammen ist, dass sie Her ihrer Sinne gewesen ist, dann konnte sie ALLEINE bestimmen wer sie vertritt. War sie bei Vollmachtsbestellung schon schwer dement, dann stellt sich die Frage nach der Geschäftsfähigkeit. Dann hätte nur das Vormundschaftsgericht solche Anordnungen wirksam treffen können.

Wie dem auch sei: Du jedenfalls bist in keinem der Fälle berechtigt die Vollmacht auf Dich ausweiten zu lassen und die Bank braucht diesem Verlangen auch nicht nachzukommen.

hm... da ist der Fragesteller ganz schön angeschi..... en, wie ? Hier war der Bruder wohl eindeutig cleverer / schneller ! K.

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@Gaenseliesel

Das ist ein heikles Thema: Ich hab auch einen Bruder und ich sag mir: Wer so einen hat, braucht keinen Feind mehr auf Erden. Aber: Der mit der Vollmacht bin ich!

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@Privatier59

na dann bist auch Du eindeutig cleverer gewesen ! Ich kann mich in solche mysteriösen Familienbande ganz schlecht hineindenken, zum Glück.

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Wurde die Betreuung gerichtlich angeordnet? Dann hast Du keine Chancen eine Vollmacht zu erhalten - wenn die Mutter aber noch verfügen kann, dann kann sie Dich bevollmächtigen.