Darf jemand der unter Betreuung steht noch Geld verschenken an die Enkel?

2 Antworten

Die Schenkung kann nur dann untersagt werden, wenn die Oma geschäftsunfähig ist oder ein Einwilligungsvorbehalt existiert. Beides kann nur durch ein Gericht auf der Basis von Sachverständigengutachten verfügt werden.