Aufbewahrung von abgelösten Krediten für Banken?

1 Antwort

Aufbewahrungsfrist ist grundsätzlich 10 Jahre nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine kürzere Frist von 6 Jahren gilt nur für normalen Schriftverkehr.

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Aktion (z.B. Schriftverkehr) oder Transaktion (Buchung) erfolgte.