Arbeitszimmer in WG steuerlich absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde Antwort D nehmen. Keine Deiner Optionen reflektiert korrekt Deine Wohnfläche.

Die Dir zur Verfügung stehende Wohnfläche beträgt 12 m² (Schlafzimmer) plus 8 m² (Arbeitszimmer) plus 40 m² (Gemeinschaftsfläche). Das macht 60 m². Die restlichen 40 m² sind unerheblich, da Du diese nicht nutzen kannst und sie in Deinen Kosten auch nicht enthalten sind. Die Aufschlüsselung von Kosten auf die drei Parteien für die Gemeinschaftsflächen ist bereits in der Umlage, die Du dafür zahlst, enthalten.

Die Fläche Deines Arbeitszimmers begründet damit einen Anteil von 8 / 60, d.h. 13,33%.

Für die von Dir exklusiv gemieteten Bereiche zahlst Du ausschließlich, für die Gemeinschaftsflächen anteilig bezogen auf die gesamte WG Miete und Nebenkosten.

Verträge, die nur auf Dich lauten und damit Deinem Wohn- und Arbeitsbereich zuzuordnen sind, kannst Du zusätzlich mit dem beruflich veranlassten Anteil veranschlagen (z.B. einen eigenen Mobilfunkvertrag oder einen Internetanschluß für Dein Arbeitszimmer). Dieser Anteil hat nichts mit den 13,33% zu tun, sondern bezieht sich auf das Nutzungsverhältnis privat zu beruflich.

Ich denke B, denn auch Dein Anteil an den Gemeinschaftsflächen wirkt sich auf Deinem Mietanteil aus, und es geht ja um das Verhältnis der Kosten für die 8 qm zu Deinen Gesamtkosten.

Bei C würde man die 8 qm in Verhältnis setzen zur Gesamtmiete. Wenn man das dann runterrechnet auf Dein Drittel an der Gesamtmiete, kommt man wieder auf 24%.(8% von 1.000 Euro ergibt das gleiche wie 24% von 333,33€).

Die Kosten sind „nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche“ zu berechnen. Daher würde ich sagen Möglichkeit C ist richtig, denn auch gemeinsam genutzte Bereiche sind Wohnfläche.