Arbeitslosigkeit und Minijob?
Hallo zusammen
Wenn eine Person arbeitslos wird und als Minijob arbeitet, wird das, was als Minijob verdient wird, von der Arbeitslosigkeit abgezogen?
Wenn Sie einen Minijob findet, sollte Sie dies der Agentur für Arbeit melden?
Danke
2 Antworten
Hallo,
während du Alg1 beziehst und daneben einen Minijob ausübst, darfst du von diesem Verdienst monatlich 165,-€ zusätzlich zum Arbeitslosengeld behalten, musst diesen Minijob aber unbedingt rechtzeitig der Agentur für Arbeit melden ! (ansonsten...Sozialbetrug wäre strafbar !)
👋
von der Arbeitslosigkeit wird es nicht abgezogen, aber vom ALG1, nicht alles, du darfst 165 € behalten, der Rest wird dir angerechnet.
Ich habe nicht verstanden was Sie meinen mit"von der Arbeitslosigkeit wird es nicht abgezogen, aber vom ALG1, nicht alles, du darfst 165 € behalten, der Rest wird dir angerechnet." Arbeitslosigkeit und ALG1 sind nicht die gleiche sache?
Du bist keine Deutscher, oder?
vergiss einfach was ich mit dem Satz über die Arbeitslosigkeit geschrieben habe.
egal ob du ALG1 (Arbeitslosengeld) oder Bürgergeld bekommst, du darfst 165 € behalten, der Rest den du über diesen Satz verdienst wird dir vom ALG1 oder Bürgergeld abgezogen.
Wenn ich als Minijob arbeite und verdiene mehr als 165 €, die Differenz wird von meiner Arbeitslosigkeit abgezogen!?!?
Ein Beispiel: Arbeitslosigkeit >1000€ Minijob 500€. Am Ende des Monats verdiene ich 665 € Arbeitslosigkeit + 500 € Minijob. Richtig?
Entschuldigung für meine Unwissenheit, aber was ist ALG1? ALG1 >>>Bundesagentur für Arbeit und ALG2>>>>Job Center?Richtig?