Arbeitslosigkeit und Minijob?

2 Antworten

Hallo,

während du Alg1 beziehst und daneben einen Minijob ausübst, darfst du von diesem Verdienst monatlich 165,-€ zusätzlich zum Arbeitslosengeld behalten, musst diesen Minijob aber unbedingt rechtzeitig der Agentur für Arbeit melden ! (ansonsten...Sozialbetrug wäre strafbar !)

👋

von der Arbeitslosigkeit wird es nicht abgezogen, aber vom ALG1, nicht alles, du darfst 165 € behalten, der Rest wird dir angerechnet.

toniberlin 
Fragesteller
 28.09.2023, 15:39

Entschuldigung für meine Unwissenheit, aber was ist ALG1? ALG1 >>>Bundesagentur für Arbeit und ALG2>>>>Job Center?Richtig?

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toniberlin 
Fragesteller
 28.09.2023, 15:42
@Schubert610

Ich habe nicht verstanden was Sie meinen mit"von der Arbeitslosigkeit wird es nicht abgezogen, aber vom ALG1, nicht alles, du darfst 165 € behalten, der Rest wird dir angerechnet." Arbeitslosigkeit und ALG1 sind nicht die gleiche sache?

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Schubert610  28.09.2023, 17:09
@toniberlin

Du bist keine Deutscher, oder?
vergiss einfach was ich mit dem Satz über die Arbeitslosigkeit geschrieben habe.
egal ob du ALG1 (Arbeitslosengeld) oder Bürgergeld bekommst, du darfst 165 € behalten, der Rest den du über diesen Satz verdienst wird dir vom ALG1 oder Bürgergeld abgezogen.

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toniberlin 
Fragesteller
 28.09.2023, 19:39
@Schubert610

Wenn ich als Minijob arbeite und verdiene mehr als 165 €, die Differenz wird von meiner Arbeitslosigkeit abgezogen!?!?

Ein Beispiel: Arbeitslosigkeit >1000€ Minijob 500€. Am Ende des Monats verdiene ich 665 € Arbeitslosigkeit + 500 € Minijob. Richtig?

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