Arbeitsbescheinigung und Lohnabrechnungen für die Berechnung von ALG II?
Mein AG hat mir die Arbeitsbescheinigung ausgefüllt und diese habe ich dem Antrag beigefügt. Ebenfalls habe ich die Lohnabrechnung von Feb. und Mai beigefügt. Nun will das Amt aber die Lohnabrechnungen für März und April noch haben für die Berechnung. Diese musste ich beim AG anfordern, da, wenn sich nichts ändert man keine monatliche Abrechnung bekommt sondern am Jahresende eine Jahresabrechnung. Kannte ich so noch nicht. Wieso verlangt das Amt nun zusätzlich die Lohnnachweise? Es steht doch auf der Arbeitsbescheinigung alles drauf was ich verdient habe?
2 Antworten
Im Zweifelsfall schicke ich Ämtern das, was sie haben wollen. Eine Email an den AG ist ja nicht so aufwendig, und Du hast Anspruch auf Deine Lohnabrechnungen.
Wenn Du der AfA schreibst, dass die angeforderten Unterlagen unnötig sind, und Du bekommst nach 6 Wochen die Antwort, dass sie doch nötig sind, verzögert sich ja für Dich die Bearbeitung.
Genau. Die Arbeitsbescheinigung enthält alle relevanten Zahlen zur Berechnung der Leistung. Die Vorlage von monatlichen Abrechnungen sind nicht vorgesehen.
Warum fragst du nicht einfach dein Gegenüber beim Jobcenter?
Und teilst uns die Info später hier mit.