Arbeitsamt verlangt die Lohnabrechnungen der letzten 3 Jahre?

2 Antworten

Besorge Dir einen "Versicherungsverlauf" von Deiner Krankenkasse. M.W. muss dieser allemal für Zwecke des ALG I genügen.

Nichtsdestoweniger solltest Du die Sozialversicherungsbescheinigungen grundsätzlich aufheben (man kann die auch scannen) und die Lohnabrechnungen ebenso.