Privatinsolvenz: Mein Arbeitgeber hat angeblich zu wenig Gehalt an den Insolvenzverwalter abgeführt!

2 Antworten

Die verspätete "Erkenntnis" Deines Insolvenzverwalters bringt ihm eigentlich nichts.

Da du Deine Obliegenheitspflichten (§295 InsO) nicht verletzt hast, kann man dir, wegen des angeblichen Verschuldens deines Arbeitgebers bei der Abrechnung, nicht die Restschuldbefreiung verweigern.

Auch das nachträgliche Fordern des aufgelaufenen Fehlbetrages wird scheitern, da der Arbeitgeber - auch wenn er nun auf die Fehlerhaftigkeit seiner Abrechnung hingewiesen wird - ja nur den Betrag auskehren kann, der den dir zustehenden Pfändungsfreibetrag übersteigt. Eine "Überpfändung" ist definitiv ausgeschlossen und darf nicht stattfinden.

Von daher dokumentiert die Mitteilung deines Insovenzverwalters eher dessen eigenes Unvermögen den Überblick im Verfahren zu behalten.

Um nicht noch Öl in die Flammen zu giessen, solltest Du die Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers mit der Mitteilung deines Insolvenzverwalters konfrontieren und diese auffordern, sich ggf. mit deinem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen um die offenbar fehlerhafte Abrechnungspraxis zukünftig korrigieren zu können.

Der Insolvenzverhalter kann von dir nichts zurückfordern! Das wäre ja noch schöner!

...von wem wird er es dann verlangen? Denn auch wenn er wieder auf meinen AG zugeht fällt mir das ja wieder auf die Füße oder?

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