Anwaltskostenaufteilung bei Teilschuld

2 Antworten

  1. Bist Du gern kompliziert?

  2. Du musst 75 % von allem zahlen, der andere 25 %.

  3. Wenn Du Deinem Anwalt 100 % bezahlst hast Du die 25 % für DEinen Prozessgegner verauslagt.

  4. Also ziehst Du, von dem was an den Gegner zu zahlen ist, (Deinen Zahlungsnachweis beigefügt) einfach die 25 % ab und fertig. Das nennt man Verkürzung des Zahlungsweges.

  5. Aufpassen, eventuell hat Dein Prozessgegner eine Pauschalvereinbarung mit seinem Anwalt, also die Rechnung prüfen.

  6. Zahle schnell Deinen Anwalt, lasse Dir seinen Anspruch gegen den Prozessgegner abtreten udn schicke alles an den gegnerischen Anwalt.

Deinen Anwalt braucht nichts anzugehen, was der Gegner Dir erstatten muß. Soll etwa Dein Anwalt das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderung tragen?