Als Kleingewerbetreibender digitale Waren verkaufen - welche Namen sind zulässig?
Hallo,
ich betreibe selbstständig ein Kleingewerbe.
Nun möchte ich zusätzlich zu meiner eigentlichen Tätigkeit - die ich unter meinem eigenen Vor- und Zunamen ausführe - auch digitale Waren international im Internet auf gumroad.com verkaufen.
Ich habe mir einen Namen unter dem ich diese Dateien verkaufen möchte überlegt. Es scheint allerdings schon eine ausländische Firma mit diesem Namen zu geben, die jedoch ein vollkommen anderes Tätigkeitsfeld als ich hat. Wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Kann ich meine Dateien unter diesem Namen anbieten?
Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Das ist schwer zu sagen, ohne so etwas zu recherchieren.
Als erstes müsstest Du prüfen, ob der Name der ausländischen Firma als Marke geschützt ist und für welche Klassen die den Schutz haben.
Dann darf es auch keine Verwechselungsgefahr geben.
Ein Beispiel (mag etwas übertrieben aussehen, ist eben ein Beispiel):
Natürlich darf man unter dem Namen Mercedes keine Autos verkaufen wollen.
Aber wenn ich einen Stern als Symbol zum Wort Mercedes dazu nehme, dürfte ich auch keine Kosmetik, oder Reisegepäck, oder auch keine Sportartikel verkaufen wollen, denn es würde den Eindruck vermitteln, es könnten Dinge des Autoherstellers sein.
Aber der Name Mercedes, mit völlig anderer Schrift (z. B. Art Deco Schriftformen) könnte man für Kosmetik verwenden, wenn "Mercedes" noch nicht für Kosmetik geschützt ist.
Daher mache ich immer für Mandanten, die eine Firma gründen wollen, für den Namen eine DPMA Recherche (könnte ja einen Auftrag für eine Markeneintragung dabei rausspringen ;-) ).