Ich habe eine Steuerfrage?

4 Antworten

Als reinrassiger Deutsche bzw. Biodeutscher verlierst Du automatisch die Staatsangehörigkeit, wenn Du eine Arbeit im Ausland annimmst.

Während für Deutsche im Allgemeinen Reise- und Niederlassungsfreiheit gilt, wird dies bei reinrassigen Deutschen dies als Landesflucht und Staatsverrat gewertet. Um die Konten musst Du Dir keine Sorgen machen, die werden automatisch eingefroren.

Die Familie bekommt das Wahlrecht, ob sie die familiären Beziehungen als aufgehoben betrachten wollen, oder ob sie zu Dir stehen wollen und dafür in Sippenhaft gehen, bis ihre Gesinnung festgestellt wurde.

Reinrassiger Deutsche zu sein, ist kein Spaß.

Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 10:52

Nun diese Antwort ist schon recht unbrauchbar, da ich weiß, dass das wohl nur eine Provokation darauf war, weil ich sagte, dass ich reinrassiger Deutscher bin, was aber von meiner Seite einen ganz anderen Hintergrund befolgte. Wäre ich so stolz darauf ein deutscher zu sein, wie Du es hier aufgenommen hast, würde ich sicherlich nicht Planen auszuwandern und hätte mir auch nicht in einem Fernen Land eine Familie aufgebaut.

Aber die deutschen Gesetze, sind für Leute mit ausländischen Wurzeln oft etwas anders, als für jemand ohne ausländische Wurzeln und nur darauf bezieht sich dieser Hinweis.

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 11:38

Ich kann Dir absolut versichern, dass dem nicht so ist, wie Du das darlegst, ich kenne einige Deutsche, die entweder in Deutschland leben und im Ausland arbeiten oder im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten und auch solche, die im Ausland wohnen und auch im Ausland arbeiten, doch keiner von denen wird derart verfolgt, wie Du das schilderst. Mag sein, dass dem zu Hitlers Zeiten so war, aber das ist zum Glück schon lange vorbei und dessen negative Machenschaften, verfolgen uns teilweise selbst heute noch. Diese Frage sollte auch keine Politischen Fragen aufgreifen, die mit dessen Regime zu tun hat. Alles was mit Hitler zu tun hat, verabscheue ich zutiefst.

Zudem muss ich sagen dass Einiges völliger Schwachsinn ist, was Du hier schreibst und mich wohl verarschen willst, aber meine Anmerkung auf reinrassiger Deutscher, hatte schon einen Grund.

Ich habe einige Freunde, die entweder 1 deutsches Elternteil haben oder aber rein nur ausländische Wurzeln haben, bei denen ist es jeweils möglich nicht nur 2 Staatsbürgerschaften zu haben, also die deutsche und noch eine. Als Deutscher ohne ausländische Wurzeln, weiß ich jedoch, dass dies nicht möglich ist, da man die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommt, sobald man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt. Wenn dem nicht so wäre, würde ich in den Philippinen die Staatsbürgerschaft annehmen und die deutsche auch behalten, geht aber nicht (zumindest nicht soweit mir bekannt), was ich im Grunde schon als Diskriminierung am eigenen Volk betrachte (aber darum geht es hier ja eigentlich gar nicht).

Hier hatte dieser Zusatz eigentlich nur damit zu tun, ob man ohne ausländische Wurzeln, hier vielleicht andere Regeln hat, als Personen mit ausländischen Wurzeln, denn somit wollte ich lediglich darauf hinweisen ,dass ich eben keine ausländischen Wurzeln habe. Mehr nicht.

Ich wollte niemandem einen Grund liefern, mich hier ins lächerliche zu ziehen.

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Meandor  15.12.2020, 16:54
@Karl1976

Alleine mit dem Begriff "reinrassig" hast Du Dir hier den Großteil der Sympathien verspielt, denn Reinrassigkeit ist in keinem Rechtsbereich mehr für irgendetwas maßgeblich und das schon seit 1945.

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Also, ich bin reinrassiger Deutscher , in Deutschland geboren und hier aufgewachsen.

Ich weiß nicht, was das mit einer Steuerfrage zu tun hat, aber ich hoffe für eine Antwort würdig zu sein, meine Familie hat Ihr Wappen 1356 vom Kaiser verliehen bekommen.

Im Gesetz gibt es so einen Text, der besagt, dass man in Deutschland oder auch einem anderen Land, nur Steuern zahlt, wenn man mehr als 182 Tage im Jahr, sich in diesem Land aufhält.

Das steht nicht im Gesetz, sondern in DBAs (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) und gilt immer als eine Bedingung für die Besteuerung bei Arbeitnehmern.

Gewerbebetriebe und Freiberufler zahlen dort, wo der Betrieb ist. Also bei Dir dann die Philippinen.

Ob Du Dein Geld auf einem Konto am Nordpol, in Deutschland, oder Russland hast, ist völlig egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 11:05

Wie ich es auch schon den anderen Antwortern sagte, hatte das mit dem reinrassigen Deutschen eigentlich nur den Grund, weil Leute mit ausländischer Abstammung, oft anders gesetzlich behandelt werden, wie Leute die keine ausländischen Wurzeln haben (was ich zwar auch sehr ungerecht finde, aber ich hab die Gesetze nicht gemacht), meist werden solche gegenüber den reinen Deutschen (also ohne ausländische Wurzen), hier bevorzugt behandelt (wie ich finde) und ich will eben wissen, wie das bei mir ist.

Was jetzt der Unterschied zwischen einem Gesetz und einem DBA ist, weiß ich nicht, da mich Politik im Grunde nicht sehr interessiert. Für mich sind Bestimmungen die der Staat beschließt, im Grunde alles Gesetze.

Also demnach, da ich von Zuhause arbeite und ich dann im Ausland wohne, verschiebt sich somit auch der Standort des Betriebes, hab ich das so richtig verstanden?

Und dem ist auch so, obwohl ich mein Unternehmen eigentlich rein Online führe, nur eben von Zuhause am PC arbeite?

Ich Danke Dir schon mal für Deine Antwort.

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wfwbinder  15.12.2020, 11:53
@Karl1976
meist werden solche gegenüber den reinen Deutschen (also ohne ausländische Wurzen), hier bevorzugt behandelt (wie ich finde)

Wo werden denn Ausländer in Steuersachen besser behandelt? Bitte Beispiele.

Also demnach, da ich von Zuhause arbeite und ich dann im Ausland wohne, verschiebt sich somit auch der Standort des Betriebes, hab ich das so richtig verstanden?

Genauso ist es. Nur wenn es eine echte Betriebsstätte gäbe, wäre die die Basis. Aber wofür? Ich denke nicht, dass man auf den Philippinen mehr Steuern zahlt, als hier.

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 12:20
@wfwbinder

Nein, auf den Philippinen zahlt man weniger Steuern als in Deutschland und man muss keine Krankenversicherung haben ,da es sowas dort nicht gibt (zumindest nicht verpflichtend), also zahlt man nur seine Sachen, wenn man krank ist und andernfalls nicht.

Beispiel für Steuerbegünstigungen:

Ich weiß nicht, ob das mit der Steuer zu tun hat, aber es gibt oder gab doch mal diese Geschichte, dass Russland-Deutsche leichter einen Kredit und sogar auch hohe Kredite bekamen, als Deutsche ohne ausländischen Wurzeln.

Oder dass einem ausländischen Muslime gestattet wird, dass er 2 oder mehr Frauen hat und mit allen eheähnlich lebt und dann für alle auch dementsprechend Kindergeld und Hartz4 bekommt.

Und dann eben dass deutsche mit ausländischen Wurzeln, neben der deutschen auch noch eine 2. Staatsbürgerschaft haben dürfen, jedoch deutsche ohne ausländische Wurzeln, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen ,sofern sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen (es sei denn dass dies kürzlich geändert wurde).

Ich könnte da jetzt noch einiges aufzählen, aber das würde hier wohl den Rahmen sprengen.

In wie weit diese Sachen jedoch mit Gesetzen oder mit anderen Regelungen zu tun haben, weiß ich nicht, für mich sind alles Gesetze, sofern es mit dem Staat zu tun hat. Ich bin nicht so der politisch interessierte.

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wfwbinder  15.12.2020, 12:59
@Karl1976
Russland-Deutsche leichter einen Kredit und sogar auch hohe Kredite bekamen, als Deutsche ohne ausländischen Wurzeln.

Russland Deutsche heißen so, weil sie Russen mit ausländischen (nämlich deutschen) Wurzeln sind. Sie bekommen ggf. Kredite, wie sie Flüchtlinge auch bekommen haben.

Oder dass einem ausländischen Muslime gestattet wird, dass er 2 oder mehr Frauen hat und mit allen eheähnlich lebt 

Jeder Deutsche kann, wenn seine Ehefrau es akzeptiert, noch 2, oder 3 weitere Frauen in den Haushalt aufnehmen. Ehegattensplitting gibt es nur einmal. Kindergeld bekommt jeder in Deutschland lebende auch für die gleiche Kinderzahl in gleicher Höhe und wenn ALG II beantragt wir, sind alle, die zusammen wohnen, eine Bedarfsgemeinschaft. Gerade eben war eine Mandantin hier, die nun eine Arbeit hat und aus einer Bedarfsgemeinschaft heraus fällt.

Und dann eben dass deutsche mit ausländischen Wurzeln, neben der deutschen auch noch eine 2. Staatsbürgerschaft haben dürfen, jedoch deutsche ohne ausländische Wurzeln, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen ,sofern sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen (es sei denn dass dies kürzlich geändert wurde).

Das kommt immer auf das andere Land an.

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Für Einkünfte, die Du in Deutschland generierst, z.B. Kapitalerträge bist Du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, allerdings gelten dann für Dich deutlich geringere Freibeträge, da Du hier nur noch bedingt steuerpflichtig bist, es sei denn Du generierst 90% Deines Einkommens hier in Deutschland. In diesem Fall kannst Du die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen. Ansonsten sind die Steuergesetze Deiner neuen Heimat für Dein Einkommen anzuwenden.

Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 11:05

Danke schonmal für Deine Antwort.

Wobei ich noch eine Zusatzfrage hätte:

Wenn man in Deutschland seinen Hauptwohnsitz abmeldet (sobald man vor hat, Deutschland auf lange Sicht zu verlassen, wird dann nicht auch das eventuelle Gewerbe abgemeldet? Und ist es möglich in Deutschland ein Gewerbe anzumelden, bei dem man aber darauf hinweist, dass dieses Gewerbe nicht in Deutschland besteht sondern im Ausland?

Denn ich wurde vom Amt angeschrieben, dass ich ein Formular ausfüllen soll und da geht es genau um dieses Gewerbe. Da ich ja aber ins Ausland will, würde ich dies am liebsten auch schon dort starten, obwohl ich derzeit noch in Deutschland wohne. es ist mir zwar klar, dass ich solange ich hier noch lebe, dann auch hier Steuern zu zahlen habe, aber ich würde damit gern Zeigen wollen, dass mein Unternehmen im Grunde nicht in Deutschland ist, sondern sobald ich Deutschland verlasse, von einem anderen Standort geführt wird und somit nicht mehr in Deutschland zu versteuern ist.

Verstehst Du was ich meine?

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Snooopy155  15.12.2020, 11:59
@Karl1976

Nein.

Das Steuerrecht und Deine Meldung in Deutschland sind ein Thema. Wenn Du in Deutschland ein Gewerbe anmeldest, dann wird dies mit Deiner Abmeldung nicht automatisch gelöscht. Vielmehr bekommst Du ja vom Finanzamt dann einen Fragebogen und wenn dieser bearbeitet ist, dann erhälst Du vom Finanzamt eine Steuernummer und bist auch verpflichtet jährlich eine EkSt-Erklärung abzugeben. Wegen Deiner geringeren Freibeträge bei einmem Wegzug ins Ausland können hier dann trotzdem Steuern anfallen. Was hindert Dich denn daran das Gewerbe gleich in Deiner neuen Heimat anzumelden?

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 12:12
@Snooopy155

Naja das wäre eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle. Kann ich denn Online in einem anderen Land ein Gewerbe anmelden, obwohl ich gleichzeitig noch in Deutschland wohne? Das neue Land ist eben sehr weit weg von Deutschland (Philippinen) und wie zeige ich das in Deutschland an, denn ich wurde ja schon aufgefordert, meine Stellungname zum Gewerbe abzugeben (nur weil ich eine Frage zu einem Gewerbe gestellt habe) und ich will meine deutsche Staatsbürgerschaft auch behalten, denn ich habe schon viele Jahre in Deutschland gearbeitet und wäre sehr doof, wenn ich das wegwerfen würde und somit meine zukünftige Rente verfallen lassen würde. Stünde ich noch am Anfang meines Lebens, wäre es mir egal, ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft verliere, aber ich habe schon über 20 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, das lasse ich bestimmt nicht verfallen.

Weißt Du zufällig, wie ich dem Finanzamt klar machen kann, dass ich mein Geschäft nicht in Deutschland führen will, obwohl ich derzeit noch in Deutschland fest hänge, wegen Corona?

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Snooopy155  15.12.2020, 20:18
@Karl1976

Jetzt werden immer weitere Fragen aufgeworfen, die mit der ursprünglichen Frage überhupt nichts zu tun haben. Warum solltest Du Deine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren? Das hat doch mit Auswandern überhaupt nichts zu tun.

Des weiteren bleibt doch auch auch Dein Rentenanspruch in Deutschland erhalten, wenn Du die Anwartschaft durch Beitragszahlungen erworben hast.

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Was ist denn ein reinrassiger Deutscher ?

Nur damit wir die Frage auch richtig beantworten können.....

Andri123  13.12.2020, 17:04

Also ich habe nach diesem Begriff nicht weitergelesen. Hab jetzt nur mal geschaut, was andere Antworten.

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wurzlsepp6682  13.12.2020, 20:53
@Andri123

dito. nach reinrassig habe ich aufgehört, wer sowas betonen muß, hat einen an der Murmel!

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 12:05
@wurzlsepp6682

Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Als deutscher mit ausländischen Wurzeln, sei es nun, dass beide Eltern oder nur 1 Elternteil aus dem Ausland ist oder man sogar aus dem Ausland adoptiert wurde, darf man z.B. zur deutschen Staatsbürgerschaft, noch eine 2. haben. Wohingegen man als deutscher ohne ausländische Wurzeln, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommt, sofern man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt und die deutsche nicht zusätzlich behalten darf. es gibt zudem noch andere Gesetze die unterschiedlich sind. Ich habe mir nur eine falsche Wortwahl ausgesucht, weil ich dachte, dass ich mir so viel Text sparen könnte und man eben sieht, dass ich keine ausländischen Wurzeln habe (was ich im Grunde bedauere, denn hätte ich ausländische Wurzeln, könnte ich auch 2 Staatsbürgerschaften haben).

Das hat mit einen an der Klatsche, Murmel,usw. zu haben absolut nichts zu tun. Ich habe die Gesetze nicht gemacht und auch nicht den Wut von deutschen auf Ausländer, oder deutschen mit ausländischen Wurzeln dahingehend geschürt, dass ich die eigene Bevölkerung ein Nachteil gebe. Bei mir würden alle gleich behandelt werden und nicht so ungerecht wie es unser Staat gemacht hat. Kein Wunder, dass der Rassenhass in Deutschland so mächtig ist. Ich habe absolut nichts gegen Ausländer (Ich habe sogar im Ausland mehr Freunde, als in Deutschland), wenn dem so wäre, wieso will ich dann ins Ausland?

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wurzlsepp6682  15.12.2020, 18:45
@Karl1976

wer reinrassig EXTRA erwähnen muß, HAT einen an der Murmel! Fakt!

und den Text von oben lese ich erst gar nicht, es zählt NULL Rechtfertigung!

Lebe wohl!

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 10:49

Nun ich hab das nur geschrieben, weil es häufig der Fall ist, dass die Sachlage anders ist, wenn eine Person nur in Deutschland aufwuchs, aber sonst aus einem anderen Land stammt oder so (ist zwar im Grunde doof, aber ich hab die Gesetze nicht gemacht). Ich bin ehrlich gesagt, NICHT stolz darauf, denn ich wäre lieber in einem anderen Land geboren und aufgewachsen (was aber nichts mit meiner Familie zu tun hat).

Es gibt ja z.B. das, wenn jemand ausländische Abstammung hat, dann kann dieser, sowohl die Deutsche wie auch eine andere Staatsbürgerschaft haben, wer aber rein nur deutscher ist und will eine andere Staatsbürgerschaft, dann wird einem die deutsche aberkannt (was ich schon eine ziemliche Diskriminierung gegenüber dem eigenen Volk empfinde).

Das hatte absolut keinen anderen Hintergrund. Ich wollte lediglich wissen, wie die Sachlage ist, wenn man keine ausländischen Wurzeln hat.

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Karl1976 
Fragesteller
 15.12.2020, 11:56

Ich habe den Text geändert und sobald er freigegeben ist, sollte man genauer wissen, was ich damit meinte. Ich wollte im Text nicht zu weit ausholen und wählte daher eine Kurzvariante, die aber leider von anderen anders aufgenommen wurde, wie es von mir eigentlich gemeint war.

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