Alimente an Großeltern?

2 Antworten

Dein Sohn ist zu seinen Großeltern, deinen Eltern gezogen und du fragst, ob du Unterhalt zahlen musst?

Wie alt ist dein Sohn?

Ü18 sind Eltern zu Unterhalt an das Kind verpflichtet, wenn das Kind Schule, Ausbildung, Studium macht, bis zur Beendigung der ersten Ausbildung/Studiums. Höchstens aber bis 25.

Unterhalt in Naturalien ist ausreichend(Wohnen,Essen, etc).

Damit Unterhalt in Bar kann das Kind fordern, wenn der Auszug nötig ist. Ein Auszug ist nötig, wenn: der Weg zu Schule, Ausbildung/Studium sich stark verkürzt, die Eltern das Kind rauswerfen, das JA feststellt, das das Kind nicht im Haushalt der Eltern leben kann. Ansonsten können die Eltern den Barunterhalt verweigern, mit der Begründung, das es wieder zurückziehen kann, dann bleibt dem Kind nur das Kindergeld.

Ist das Kind u18 solltet ihr mit dem Kind und den Großeltern sprechen und eine Lösung finden, ggf kann man das JA mit einbeziehen.

Bei dieser Flut von Informationen fällt mir die Antwort echt schwer!