ALG1 und/oder Waisenrente mit einem 520 Euro job?

1 Antwort

Bekommt er vielleicht Halbwaisengeld und nicht -Rente? Halbwaisengeld wird wie Arbeitslohn behandelt. Dann ist der Rententräger vielleicht noch als erster Arbeitgeber bei elstam angemeldet.

Ansonsten muss der AG nicht pauschal mit 2% versteuern, er kann auch individuell über Lohnsteuerklasse gehen.