Immobilenkauf und Schenkung?


12.10.2022, 12:15

Durch die Schenkung des Kaufpreises (ca 400.000) würde ich direkt das Darlehen bei meinem Vater wieder abbezahlen.

2 Antworten

Da liegt @Eifelia genau richtig.

§ 42 AO sagt:

§ 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.

(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

Du lässt Dir 400.000,- Euro leihen, nur um das Haus per Kauf zu bekommen, um daraus die Abschreibung zu berechnen, weil bei der Schenkung ja nur die AfA der Mutter fortgeführt werden kann.

Dir Rückschenkung des Geldes und daraus die Zahlung der Tilgung, beweisen, das es nur ein Trick war.

Ich halte es schon für möglich da eine Lösung zu finden. Wendet Euch damit an einen Berufskollegen von mir, aber mit dieser Lösung fallt ihr auf die Nase.

Es stellt sich auch die Frage, ob das Haus wirklich genau 400.000,- Euro wert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Thekarin 
Fragesteller
 12.10.2022, 17:01

Vielen Dank. Ich war mir auch sehr unsicher, ob diese Idee meines Vaters so gut ist. Ich habe jetzt herausgefunden, dass ich die AfA meiner Mutter weiterführen kann, das Haus ist 30 Jahre alt, es wurde 1993 neu gebaut. Aber meine Mutter vermietet es erst seit ca. 10 Jahren teilweise. Somit könnte sie mir das Haus ja direkt schenken. Das Haus wird natürlich nicht genau 400.00 € Wert sein - setzt den Wert das Finanzamt fest oder ein Gutachter?

Ich werde mich bei einem Steuerberater genauer beraten lasen - vielen Dank!

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Da winkt § 42 AO am Horizont. Bei der Größenordnung: Bitte an den Steuerberater/die Steuerberaterin Deines Vertrauens wenden.