Ärger mit dem Notar. Wie sieht die Rechtslage aus?
Im September letzten Jahres bin ich mit meiner Mutter bei unserem Notar gewesen. Es ging in erster Linie um eine Vorsorgevollmacht (Neueintragung einer Vertrauensperson) und um eine Information zu einer ggf. anstehenden Testamentsänderung.
Als pflegender Angehöriger meiner Mutter äußerte ich, dass ich im Falle einer späteren Unterbringung meiner Mutter in einem Pflegeheim das Haus verkaufen müsse.
Darauf hin machte der Notar einen Vorschlag, dass Haus auf mich zu übertragen. In diesem Fall wäre es nicht so einfach mich vor die Tür zu setzten.
Ich erklärte dem Notar darauf hin meine Bedenken, da ich seit beginn der Pflegetätigkeit meiner Mutter seit 2019 Sozialleistungen beziehe (Harz 4 bzw. Bürgergeld) und ich diesen Vorschlag zuerst prüfen müsse.
"Ich kann ihnen ja mal einen Vertragsentwurf zukommen lassen." Dieses habe ich nicht explizit abgelehnt, da ich davon ausgegangen bin, dass ich diesen zur Prüfung gebrauchen könne.
Als Bezieher von Sozialleistungen wäre ich jedoch gar nicht in der Lage die Kosten für ein Einfamilienhaus zu tragen. Weiter hätte eine Übertragung auch Einfluss auf den Leistungsbezug, so dass diese Übertragung absolut keinen Sinn gemacht hätte. Für meine Begriffe hätte der Notar dieses wissen müssen.
Auf meine Frage was eine Übertragung im Falle des Zustandekommens kosten würde, wurde uns ca. 1500 Euro mitgeteilt.
Im Dezember - Termin war im September - habe ich telefonisch einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass dieser Vorschlag für uns nicht in Betracht kommt.
Jetzt haben wir eine Kostenrechnung über 2600,-- Euro erhalten mit einem zugrundeliegenden Verkehrswert, der 200.000 Euro über dem der Testamentserstellung 2020 liegt. Angeblich haben sich diese seit diesem Jahr drastisch erhöht.
Frage:
Ist ein Vertrag aufgrund des Entwurfes trotz meines Hinweiseses, vorab prüfen zu wollen, ob dieser Vorschlag für uns überhaupt sinnvoll ist zustande gekommen.
Ist die Gebührenerhöhung von 1500 auf 2600 Euro rechtens für den Fall, dass wir zahlen müssen?
3 Antworten
Der Vertragsentwurf wurde nicht bestellt. Er muss auch nicht widersprochen werden.
Auch für mich hört sich dies nach einer unverbindlichen Zusendung eines Formulares an.
Auch denke ich, dass die Spielregeln hinsichtlich "kostenpflichtig bestellen" nicht eingehalten wurden.
Das "Widersprochen" bezieht sich nicht auf die Rechnung, sondern auf den Vertragsentwurf. Der Notar hat einen Vorschlag hinsichtlich einer Hausübertragung gemacht. Diesen Vorschlag hast du abgelehnt. Der Notar hat dann vorschlagen dir einen Vertragsentwurf zukommen zu lassen. Dies hört sich für einen Laien nach einem kostenlosen Informationsblatt an. Ähnlich wie "Ich schicke ihnen mal ein Prospekt". Hier versucht der Notar deine Ablehnung auf diese Art zu umgehen - und dies dürfte vor keinem Gericht standhalten. Ein guter Rechtsanwalt würde dies zerpflücken.
Nach dem lesen des Textes frage ich mich, warum man sowas macht.
Weis doch jeder das Notare richtig Geld kosten. Immer so ca. 1-2%.
Also auch die Testaments-Änderung kostet richtig viel Geld.
Also auch das wg. Deiner Mutter kostet doch 1000-2000€.
Klar Du hast einen Vertragsentwurf angefordert bzw. zumindest nicht widersprochen, stillschweigend eingewilligt. Du must in jedem Fall zahlen.
Testamente Vorsogevollmachten werden doch nicht besser, sicherer, wenn man die beim Notar macht. Sowas glauben nur die alten, die nicht Bescheid wissen.
Auch nach einem notariellem Testament kann man jederzeit ein handgeschriebenes Folge-Testament machen. Aber die Alten glauben, das man dann zum Notar müste, das ist scheinbar der Hintergrund.
Weist Du eigentlich, das man für ein notarielles Testament dann bei Eröffnung nochmal 100€ zahlen muss, auch wenn man nicht Erbe geworden ist?
10 Testamente eines Erblassers sorgen für 1000€ Eröffnungskosten........
Grundsätzlich ist es falsch Dinge/Geschäfte mit jemandem zu machen, der sich nicht auf Augenhöhe befindet. Das ist bei Juristen und Polizisten, Lehrern, Politikern immer der Fall. Also Finger weg.
okobonzo
Kurzgefasst: Du hast nicht widersprochen, folglich hast du die Kosten für den Entwurf zu zahlen.
Zur Gebührenhöhe: Bei einem Geschäftswert von 550. bis 600 000 € fällt eine 20/10 Gebühr in Höhe von 2.190,-- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer an.
Danke für Deine Antwort!
Wieso sollte der Abrechnung des Notares nicht widersprochen werden? Ich muss doch irgend wie auf die Rechnung reagieren. Wenn ich diese einfach ignoriere werden wahrscheinlich Mahnungen bis zum Mahnbescheid ins Haus flattern?