2. Konto auf fremden Namen bei Privatinsolvenz?

3 Antworten

Ganz einfach, Du kannst zwar eine Freundin bevollmächtigen über Dein Konto zu verfügen, allerdings bedeutet dies nicht, dass sie dann auch Zahlungen auf ihren Namen empfangen kann.

Bedenke .... Du hast bei Kontoeröffnung eine Klausel unterschrieben, nach der Du dieses Konto nur auf eigenen Namen und Rechnung unterhältst.

Würdest Du ein Konto mit Person X gemeinschaftlich ! eröffnen - auf beider Namen, so kann dann auch gepfändet werden.

Nein so etwas gibt es nicht und es geht auch nicht. Wenn Deine Freundin eine Vollmacht für das Konto hat, kann auch dort gepfändet werden. Weil Pfändungen nicht nur in das Eigentum des Schuldners sondern auch in den Verfügungsbereich zielen.

wilees  12.04.2020, 09:59
Wenn Deine Freundin eine Vollmacht für das Konto hat, kann auch dort gepfändet werden.

Das ist schlichtweg falsch.

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Snooopy155  12.04.2020, 18:57
@hildefeuer

Die Freundin setzt in jedem Fall die Restschuldbefreiung aufs Spiel, wenn sie versucht eine Kontonutzung am Insolvenzverwalter vorbei einzurichten.

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Bei der Partnerkarte kommt es auf die Bonität des Kontoinhabers und nicht auf die des Partners an.

Nicht jede Bank wird aber bereit sein Partnerkarten auf Personen auszustellen die mit dem Kontoinhaber nicht im gleichen Haushalt wohnen. Dazu müßte man also erst die Bank befragen bzw. auf deren Internetseite nachschauen.