Hat man auch mit dem P-Konto einen Anspruch auf Onlinebanking?

4 Antworten

Hat man das Onlinebanking bereits vor der Umwandlung zum P-Konto genutzt so hat man auch nach der Umwandlung ein Recht darauf, da man hierzu einen Vertrag über Onlinebanking abgeschlossen hat. Es sei denn dort steht drin, dass das Onlinebanking bei Umwandlung in ein P-Konto entfallen kann. Hat man das Girokonto schon länger, so steht das dort bestimmt nicht drinn, denn das P-Konto gibt es noch nicht so lange. Ich habe in einem ähnlichen Fall vor Gericht gewonnen. Vertrag ist Vertrag und die Bank kann diesen nicht einfach ignorieren.

Hallo palawan, ich war mit meinem P-Konto bisher bei der Sparkasse ohne der Möglichkeit für Onlinebanking. Mittlerweile bin ich zur Wirecard Bank AG gewechselt und zahle eine monatliche Grundgebühr von 9,90 € zuzüglich 5,00 € für das P-Konto. Darin enthalten ist eine ec/Maestro-Karte und Onlinebanking mit TAN-Generator.

Hallo Palawan, ich habe das gleiche Problem mit dem P-Konto bei der Sparda-Hannover. Nach Umstellung auf P-Kto. wurde der Onlinezugang bzw. Überweisungen am Automaten geschlossen. Zig Telefonate über 0180-Nummern ohne Erfolg. Versuche das PKonto bei anderen Banken zu beantragen sind sehr schnell gescheitert mit der Begründung, man darf nur ein P-Konto haben, was ja klar ist. Aber ich kann ja nicht erst das vorhandene PKto. kündigen und dann warten,ob mich einer nimmt, wo Privatinsolvenz läuft? Solltest Du da irgendwo Erfolg erzielen, daß es mich gerne wissen. Mich nervt es auch gewaltig! Viel Erfolg dann mal.

"Genervt"? Und Ihre Gläubiger, die die ihnen zustehenden Forderungen abschreiben - ja auch noch zu Lasten des unbekannten Steuerzahlers, der immer an allen Insolvenzen als Zahlender beteiligt ist? Und die kontoführende Bank, die kein Sozialamt ist, sondern mit jedem Produkt Geld verdienen will und muß, u.a. auch um Mitarbeiter, Strom, Ab-/Wasser, Steuern usw. zu bezahlen? Was sollen die sagen? Sich freuen?

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Es gibt kein Recht auf Online-Banking. Die Möglichkeit Online-Banking zu nutzen muss individuell vereinbart werden. Manche Banken stellen mit der Umstellung eines Kontos in ein Pkonto das Online-Banking ein. Wenn es einem so sehr darauf ankommt sollte man vorher mit der Bank sprechen.