Kann ich durch einen Kauf der Häuser zu niedrigstem Preis den Pflichtteil beim Erben umgehen?
meine Oma würde gerne mir alles vererbe aber meinem vater und onkel stehen ein pflichtteil zu, kann ich durch den kauf (unter dem wert z.B 1€) das umghen? was sagt das FA?
5 Antworten
Wenn man einem Rehpinscher das Schild "Ich bin ein Rottweiler" umhängt wird er dadurch nicht zum Wachhund.
Genau so ist es beim Kaufvertrag. Wer ein Haus für einen Euro "verkauft" vollzieht in Wahrheit eine Schenkung. Das wird jeder Richter so sehen und sich ausschütteln vor Lachen über denjenigen der glaubt, so einfach gesetzliche Vorschriften aushebeln zu können.
Früher hätte man für dieses "Problem" eine ganz andere Lösung gefunden: Man hätte den Verkauf zu einem einigermaßen wertgerechten Preis vereinbart. Anschließend hätte der Verkäufer das Geld in bar abgehoben und dem Käufer ausgehändigt. Der wiederum wäre in die Schweiz oder nach Luxemburg gefahren und hätte dort ein Konto eröffnet. All das ist Historie. In Zeiten des Wegfalls des Bankgeheimnises, des internationalen Datenaustauschs und der Geldwäschevorschriften muß man entweder ehrlich bleiben oder sich was ganz Neues ausdenken.
meine Oma würde gerne mir alles vererben
Dann musst Du noch etwas warten. Verkaufen ist nicht vererben! Auch beim notariell zu beurkundenden Verkauf wird das FA informiert, also auch über einen Kaufpreis von € 1.
Gibt es bereits ein Testament Deiner Oma bzw. ist sie durch ein Berliner Testament etvtl. in ihrer Aktionsfreiheit beim Vererben bzw. Verkaufen eingeschränkt? Woraus resultiert derzeit der Pflichtteil von Vater und Onkel?
Das FA sagt nichts, es schreibt und kennt den ungefähren Marktwert einer Immobilie.
Laß Deine Oma und Dich von einem Fachanwalt diesbezüglich beraten. Diese Ausgaben lohnen sich allemal. Je nachdem wie es um die Gesundheit der Oma steht kämen da die Möglichkeiten der Schenkung an Dich infrage. Ein Testament kann zudem die Erbansprüche der Erben in gerader Linie auf den Pflichtteil reduzieren, aber es kann im Rahmen der Erbauseinandersetzung immer noch ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen. Ein Nießbrauch oder Wohnrecht werden bewertet und sind dann einer Schenkung gleichzusetzen.
Deine Oma könnte dir alle Teile schenken und noch 10 Jahre leben. Dann hast du was du willst.
Jedenfalls solltest Du Deiner Oma fairerweise dazu raten, dass sie für sich zumindest für das Haus, welches sie bewohnt, ein Wohnrecht eintragen läßt.
Man sollte wohl auch über den Fall einer Heimaufnahme und über die Hausnebenkosten nachdenken, zusammen mit dem Notar, und das entsprechend in den Vertrag aufnehmen.
Wenn die Oma Dir die Häuser jetzt schenkt und weniger als zehn Jahre weiterhin lebt, können die anderen Erben sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.(das hat wfwbinder hier schon tausendmal erklärt und das kannst Du auch googeln).
Ganz umgehen kannst Du die Erbansprüche der Erben nicht, aber durch die Schenkung evtl. minimieren.
Es sagt nichts - es würde lachen.
Man keine Häuser für einen Euro kaufen.
Gut das weiß ich :) aber das beantwort leider nicht konkret meine Frage