Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden (Privatgrundstück) jederzeit und überall rauchen, auch wenn sich der Nachbar dadurch gestört bzw. beobachtet fühlt?

7 Antworten

Du darfst dich so oft und so lange vor deine Tuer setzen oder stellen und rauchen, wie du willst. Wenn dein Nachbar sich daran stoert, steht es ihm frei, sich eine neue Bleibe zu suchen. Aber auch dort wird der sicher ganz schnell wieder irgend etwas bei seinen neuen Nachbarn finden, das ihn auf die Palme treibt. Sein Problem.

Ich spreche mal gegen die Mehrheit. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, da wurde das Rauchen gerichtlich eingeschränkt auf gewisse Zeiträume. Also ganz frei ist es nicht, wenn sich jemand dran stört.

berlina76  25.11.2022, 13:19

Dabei geht es ums Rauchen auf Balkon und Wohnung und die dabei anfallende Geruchsbelästigung.

Das dürfte bei Eigenheimen aber kein Problem sein.

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Ich denke es kommt auf das Baufenster auf dem Grundstück an. Innerhalb des Baufensters dürfen Einrichtungen zum Wohnen errichtet werden. Da Du nun während des Rauchens dich dort für längere Zeit aufhälst und den Teil den Grundstücks zum Wohnen nutzt, sollte der Teil innerhalb des Baufensters gelegen sein. Also nicht im Grenzbereich zum Nachbarn.

Ist halt ähnlich wie mit einer Terasse. Die darf ja auch nicht im Grenzbereich liegen bzw. ist dann Baulast und Zustimmungspflichtig durch Nachbarn.

Auf Deinem eigenen Grundstück kannst Du rauchen, soviel und so lange wie Du dies möchtest.

Du wirst Urteile zum Rauchen auf dem Balkon oder dem Rauchen in einer Mietwohnung finden. Generell gehört das Rauchen leider in den Bereich der persönlichen Lebensgestaltung, d.h. kann nicht generell verboten werden - schon gar nicht auf Deinem Privatgrundstück.

Es gibt jedoch Einschränkungen dann, wenn andere dadurch eine Belästigung erfahren oder eine Beeinträchtigung von Gesundheit oder Vermögenswerten droht.

Ich habe Nachbarn im nächsten Haus, die ca. 20 m mit ihrem Balkon entfernt sind. Wenn die Leute dort beginnen, ihre Socken zu rauchen (oder was auch immer das ist), dann zieht eine Rauchschwade für 1-2 Stunden um mein Haus, was dazu führt, dass ich zur Vermeidung des Eindringens des Rauchs ins Haus alle Fenster schließen muss. Der von Dir genannte Abstand von 15 m kann also knapp sein.

Letztendlich wird die Art der Belästigung jedoch im Einzelfall zu betrachten sein.