Polizeikontrolle bei Minderjährigen ohne Eltern?

2 Antworten

Fragen muss die Polizei deine Eltern genau sowenig wie dich selbst, es gibt kein Widerspruchsrecht. Wenn Tatsachen den Verdacht begründen, dass du rechtswidrig unter dem Einfluss von Alkohol oder BTM ein Fahrzeug geführt hast, darf eine Blutentnahme auch ohne Gerichtsbeschluss angeordnet werden, eine Nachholung der richterlichen Entscheidung ist seit 2017 nicht mehr notwendig (§ 81a Abs. 2 Satz 2 StPO und § 46 Abs. 4 Satz 2 OWiG).

Bei der Vernehmung Minderjähriger müssen die Erziehungsberechtigten Informiert sowie ihnen die Möglichkeit zur Anwesenheit gegeben werden, soweit eine Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht zu befürchten ist. Ich gehe davon aus, dass sich aus § 67 Abs. 3 Satz 1 JGG auch ein Anwesenheitsrecht bei Untersuchungen nach § 81a StPO ableiten lässt.

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