Darf man ohne Absprache mit dem Vermieter auf den Balkon stellen, was man möchte?

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Einen Pavillon könnte bereits Genehmigungspflichtig sein. Grund:

  1. Der Pavillon muss entsprechend befestigt werden. Hierzu ist es ggf. notwendig, ihn fest an der Wand zu schrauben. Das Bohren an einer Außenwand ist jedoch Genehmigungspflichtig!
  2. Der Pavillon ragt weit über das Geländer hinaus. Hier könnte der Vermieter sich auf eine Veränderung des Gesamtbildes des Hauses berufen und verbieten. Ein solcher Pavillon ist schließlich nicht so flexibel wie ein Sonnenschirm, dessen Aufstellung natürlich nicht verboten werden kann. Man könnte aber natürlich auch mit diesem Vergleich argumentieren, würde ggf. aber auf eine Außeinandersetzung mit dem Vermieter hinauslaufen.