Hallo, ich möchte fragen: Der Brief des Staatsanwalts ist Senden sie es, um es vor Gericht zu verklagen? Und muss ich vor Gericht gehen?

3 Antworten

Ich kann den Antworten von wfwbinder, Emelina und Alarm67 nur vollumfänglich zustimmen. Anwaltliche Vertretung abhängig vom Inhalt der Strafsache wegen derer dem Anschein nach gegen Dich ermittelt wurde.

Offenar wurdest du wegen einer Straftat angezeigt.

Das Gericht muss nun entscheiden,

  • ob es die Anklage zulässt oder nicht und
  • ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht.

Deshalb möchte das Gericht jetzt schon (innerhalb von 2 Wochen) von dir wissen, ob du irgendwelche Einwände dagegen hast.

Du könntest z. B. Gründe nennen, die beweisen, dass du diese Straftat nicht begangen hast. Oder du kannst Zeugen benennen, die aussagen können, dass du die Straftat nicht begangen hast.

Wenn du dem Gericht keine Einwände sendest, dann wird es wahrscheinlich die Anklage zulassen und das Gerichtsverfahren eröffnen.

Wenn das Gericht aber vorher schon genügend Beweise dafür hat, dass du die Straftat nicht begangen hast, dann kann es sein, dass du nicht vor Gericht musst.

Ich würde dir empfehlen, dir einen Anwalt für Strafrecht zu nehmen und dich von ihm beraten zu lassen.

Damit solltest Du zu einem Anwalt gehen!

Da man das Datum nicht sieht, hoffe ich für dich, dass Du dich noch in der zweiwöchigen Frist befindes!