Es genügt, wenn Du den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Arbeitsaufnahme online mitteilst. Unmittelbar davoar, soweit eine vorvertragliche Kündigung nicht via AV ausgeschlossen wurde.

ALG I steht Dir - soweit Anwartschaft erfüllt - bis zum letzten Tag Deiner Arbeitslosigkeit zu.

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Suche Dir einen Ferienjob - für die kommenden Sommerferien, das kannst Du dann (im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ) bis zu 4 Wochen sozialversicherungsfrei soviel verdienen wie Du magst.

Die während dieses Zeutraums dann einbehaltene Lohnsteuer kannst Du ab Beginn des Folgejahres vollumfänglich erstattet bekommen.

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Die genannten 2510 Euro dürften der Kreditrahmen von Consors und keinesfalls zur Auszahlung an Dein Sparpuch gedacht sein.

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Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem Du sonst üblicherweise arbeitest, steht Dir Lohnfortzahlung zu und Du musst dann sicherlich keinen Tag Urlaub dafür opfern.

Wird in Deiner Branche auch an Feiertagen (z.B. Pfingstsonntag/ bzw, Pfingstmontag) gearbeitet wird, musst Du dann allerdings Urlaub nehmen, wenn Du an einem solchen Tag freihaben möchtest.

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Ergänzend zur HWR ist vorrangig Unterhaltsvorschuß zu beantragen .....

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558

..... wenn dann noch Anspruch besteht, kannst Du zusätzlich anteilig Kinderzuschlag erhalten. Desweiteren - bemühe Dich bitte um Wohngeld..... und wenn all das zusammen Euren Bedarf nicht sicherstellt, solltest Du ( neben Deinem Einkommen / Deiner Witwenrente ) Bürgergeld beantragen.

Diesen Antrag solltest Du fristenwahrend bereits "jetzt" stellen, wenn für Dich absehbar ist / wird, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage darstellt.

Zumindest solltest Du klären, ob für Deine Kinder Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

Hier kannst Du die Regelsätze ablesen - entsprechend dem Alter der Kinder, und auch den Satz für Dich - dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende..... abhängig vom Alter der Kinder.

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Ich habe Steuerklasse 3, er 5.

Selbst wenn Du Alleinverdiener warst, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Eurer Grundvoraussetzung gehe ich eher davon aus, dass Ihr letztendlich noch eine Steuererstattung zu erwarten habt.

mein Mann ist arbeitslos.

allerdings wirkt sich ALG I progressionssteigernd aus.

Und eine "08/15" Steuererklärung ohne besondere Möglichkeiten etwas abzusetzen, kann man problemlos selbst erstellen.

werbungskosten/

Werbungskosten von A – Z. Arbeitskleidung..... Arbeitsmittel ..... Arbeitszimmer ..... Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften ..... Bewerbungskosten ..... Bewirtungskosten ..... Büroeinrichtung ..... Dienstkleidung ..... Dienstreisen ..... Doppelte Haushaltsführung ..... Kosten für die Erstellung der Steuererklärung ..... Fahrtkosten ..... Fortbildungskosten ..... Lerngemeinschaften ..... Telefon- und Internetkosten ..... Umzugskosten ..... Unfallkosten ..... Vermietung und Verpachtung

https://steuererklaerung.de/sonderausgaben/

https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/aussergewoehnliche-belastungen

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Tritt Deinem Vorversicherer auf die Füße, damit dieser im Nachhinein Deine innegehabte SF-Klasse aus 2023 bestätigt.

Dein derzeitiger Versicherung berechnet nach geltenden KFZ-Versicherungsbedingungen - nach VVG ( Versicherungsvertragsgesetz )

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Dann fange ganz klein an - suche Dir ein WG-Zimmer, dessen Miete Du sicher von Deinem Einkommen bezahlen kannst.

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"t/d"rollige Erstlingsfrage eines Machthabers

Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet.

Eine Monate zurückliegende Nebenkostenerstattung interessiert das JC ehedem nicht. Und bis zum Herbst solltest Du als Akademiker einen Job gefunden haben.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Schmunzel - "viel Vergnügen" - dafür wird Dir das zuständige Gericht kaum Prozesskostenhilfe bewilligen.

Also "sieh zu", dass Du schnellstens in Lohn und Brot kommst und erst gar nicht von einer solchen Transferleistung abhängig wirst, dann musst Du Dich auch gar nicht "nackig" machen.

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Ich bin Akutelle Steuerklasse 1 ledig und kinderlos.

und dabei bleibt es im Prinzip auch. Letztendlich werden Deine Einkünfte aus "abhängiger" Arbeit und das aus der Selbstständigkeit addiert und entsprechend besteuert.

Der Minijob bleibt i.d.R. steuertechnisch außen vor, soweit der AG die pauschaliert Lohnsteuer in Höhe von 2% übernimmt.

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Am morgigen Tag, - also ab 0,01 Uhr giltst Du als volljährig.

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ist ausversehen losgefahren

ich glaube es nicht - eine "döschigere" Ausrede fällt Dir nicht ein?

Man kann derartige Schadenersatzforderungen auch gerichtlich titulieren, und kann so die Forderung bis zu 30 Jahren beitreiben.

Die KFZ-Haftpflicht wird bei der Halterin Regress nehmen und die Halterin wird sich für den eigenen Schaden an Deinen Sohn halten.

Junior kann sich schon einmal um einen Ferieljob in den Sommerferien bemühen und so mit der Schadenwiedergutmachung beginnen. Über einen Führerschein, braucht er auf absehbare Frist nicht zu hoffen. ( macht vor dem Richter einen guten Eindruck )

Hinsichtlich der Straftat - fahren ohne Fahrerlaubnis - werden auf Junior auch noch so einige Sozialstunden und u.U. auch ein Jugendarrest zukommen.

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(Da ich in 2 Jahren (Nach der Ausbildung) eh mehr verdienen werde)

Schlicht und ergreifend - soweit Du derzeit noch in einer Ausbildung bist, wird Dir vermutlich keine Bank einen Kredit gewähren - nicht einmal 8000 Euro, da Dein Nettoauszubildendenentgelt unter der Pfändungsfreigrenze liegen wird:

Unterhalb eines Nettoeinkommens von 1410 Euro wäre nichts pfändbar.

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Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Ergo kann sie so "sauer sein", wie sie mag.

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373,39 Euro ( incl. MWSt. ) : 1,19 ergäbe den Nettopreis .

Allerdings scheint hier keine Mehrwertsteuer berechnet worden zu sein - sprich Rechnung brutto = netto.

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als anteiliger Eigentümer musst Du bei Leerstand der Wohnung 50% der monatlich anfallenenden "Nebenkosten" übernehmen.

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Schlicht und ergreifend - bei missbräuchlicher Nutzung (D)eines PP-Kontos - sprich Kaufabwicklungen / Zahlungen privater Käufe über Freunde und Familie kann Dir PP jederzeit - berechtigt das Konto kündigen, denn PP lebt von den Provisionen und Gebühren bei Geldtransferen.

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