Für die Geschosse der Druckluftwaffen gelten keine Vorgaben des Waffenrechts. Das Schießen wiederum unterliegt dem Waffengesetz und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden. Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/druckluftwaffen/

Durch schießen mit dem Luftgewehr lassen sich Spatzen außerdem nur ganz kurzfristig durch den Knall vertreiben. Du wirst sie nicht alle einzeln treffen können.

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1. Nachhilfe geben

Falls es in der Schule ein Fach gibt, in dem du richtig gut bist, lässt sich mit Nachhilfe auch schnell Geld verdienen. Das heißt, du hilfst anderen Schülern und erklärst die verschiedenen Themen bei deinem Schülerjob. Dabei arbeitest du 45 oder 60 Minuten und bekommst dafür oftmals bis zu 10 Euro pro Stunde. Allerdings solltest du dich gut darauf vorbereiten und dir zum Beispiel als Teenager überlegen, wie du die Themen bei dieser Art der Schülerjobs am besten erklärst, damit du als Jugendlicher Geld verdienen kannst.

2. Babysitting

Babysitting ist eine praktische Möglichkeit zum Geld verdienen als Schüler, denn du kannst auf Kinder aufpassen und musst dich gleichzeitig nicht lange vorbereiten. Oftmals geht es darum, bei diesen Schülerjobs Eltern zu helfen, die länger arbeiten müssen oder auch mal ohne ihre Kinder Zeit verbringen möchten. Du bekommst dann ungefähr 10 Euro pro Stunde, trägst allerdings auch die Verantwortung für die Kinder. Wenn du es dir also zutraust auf jemanden aufzupassen, könnte dieser Nebenjob als Schülerjob gut zu dir passen.

3. Hundesitting

Das Hundesitting läuft im Prinzip so ab wie das Babysitting, nur dass du bei diesen Schülerjobs Hunde betreust und dich deshalb auch generell mit Hunden auskennen solltest. Du passt also auf einen Hund auf, gehst mit ihm spazieren und fütterst ihn eventuell auch. Mit diesem Nebenjob kannst du gutes Geld verdienen als Schüler, denn oftmals sind sehr beschäftigte Besitzer dankbar, wenn sich jemand um ihren Hund kümmert. Auch beim Hundesitting als Schülerjob bekommst du dann ungefähr 10 Euro pro Stunde.

4. Zeitung austragen

Es klingt erstmal so einfach: Für mindestens 7 Euro pro Stunde ein bisschen durch die Nachbarschaft fahren oder laufen und mit Zeitung austragen als Schüler schnell Geld verdienen. Doch bei diesem Schülerjob trägst du eine große Verantwortung, denn die Zeitung muss in einer bestimmten Zeit verteilt sein. Und du kannst dich bei schlechtem Wetter nicht kurzfristig umentscheiden und sagen, dass du spontan doch keine Lust hast. Wenn dich das aber nicht abschreckt, könnte der Nebenjob zu dir passen, um als Jugendlicher dort Geld zu verdienen. Außerdem hast du dabei auch die Sicherheit, dass du regelmäßig Geld verdienst, da die Zeitungen bei diesen Schülerjobs meistens einmal pro Woche verteilt werden müssen.

5. Medikamente verteilen

Wer Medikamente braucht, kann manchmal durch bestimmte Krankheiten oder weitere Gründe nicht selbst zur Apotheke fahren und diese Medikamente kaufen. Deshalb bieten viele Apotheken einen Lieferdienst und damit gute Nebenjobs für Schüler an, den du für bis zu 8 Euro pro Stunde übernehmen kannst. Du bekommst dann bei diesen Schülerjobs also einen Korb voller Medikamente und bringst diese zu bestimmten Adressen. Dafür nutzt du dein Fahrrad oder gehst zu Fuß. Auch dabei ist es praktisch, dass sich mit diesem Job regelmäßig Geld verdienen lässt. Denn normalerweise bestellen die Kunden diese Medikamente in ganz bestimmten Abständen immer wieder und so wirst du auch immer wieder bei diesen Schülerjobs gebraucht.

6. Rasen mähen

Viele Hausbesitzer haben keine Zeit, sich regelmäßig um ihren Garten zu kümmern und sind dankbar für jede Hilfe. Vielleicht wohnst du ja sogar in einer Gegend mit vielen Häusern und Gärten, dann ist es umso leichter mit Rasen mähen als Schüler Geld zu verdienen. Der Stundenlohn bei diesen Jobs für Jugendliche liegt bei mindestens 8 Euro und wenn du deine Sache gut machst, wirst du bestimmt weiterempfohlen. Das heißt, der Nachbar sieht vielleicht den schönen gepflegten Rasen und möchte dich dann auch zum Rasen mähen als Schülerjob einstellen. Somit kannst du als Jugendlicher in diesem Bereich Geld verdienen.

7. Umzugshelfer

Besonders in Großstädten ziehen regelmäßig Mieter aus ihrer Wohnung oder ihrem Haus aus und können nicht immer auf Freunde oder Verwandte zurückgreifen. Deshalb kannst du bei solchen Umzügen helfen und als Schülerjob dabei pro Stunde bis zu 10 Euro verdienen. Natürlich musst da als Teenager bei diesen Schülerjobs kein Sofa alleine tragen, es lässt sich alles vorher absprechen. Trotzdem solltest du auch auch dabei körperlich fit sein, damit es beim Geld verdienen nicht zu anstrengend für dich wird.

8. Regale einräumen

Beim Einkaufen im Supermarkt stehen die ganzen Artikel im Regal. Aber das klappt natürlich nicht automatisch, sie müssen also dort von einem Mitarbeiter aufgestellt werden. Dort kommst du ins Spiel, denn viele Supermärkte suchen für diese Arbeit einen Helfer. Somit wirst du dann für mindestens 8 Euro pro Stunde die Lebensmittel aus einem Karton ins Regal einräumen und damit als Schüler Geld verdienen. Da jede Woche neue Lebensmittel bestellt werden, hast du also einen regelmäßigen Nebenjob und kannst an einem bestimmten Tag immer wieder arbeiten. Allerdings ist diese Tätigkeit als Schülerjob auch sehr anstrengend, deshalb solltest du dafür unbedingt körperlich fit sein.

9. Auf Märkten verkaufen

Bestimmt hast du auf einem Wochenmarkt schon einmal Verkaufsstände gesehen, wo Gemüse, Kräuter, Käse und andere Waren verkauft werden. Wenn du als Schüler Geld verdienen möchtest, kannst du ebenfalls dort mithelfen und bis zu 9 Euro pro Stunde verdienen. Dadurch verbesserst du außerdem dein Verkaufstalent und kannst deine Kopfrechnen-Skills beim Geld verdienen als Schüler verbessern. Allerdings finden diese Märkte meistens am Wochenende statt, was du in deiner Planung beachten solltest.

Allerdings solltest du als Schüler mit 15 Jahren die folgenden Bedingungen bei Jobs für Teenager beachten:

  • deine Eltern müssen das erlauben und dafür eine Erlaubnis unterschreiben
  • es sind nur leichte Beschäftigungen bei Jugendlichen als Schülerjobs möglich
  • die Arbeitsdauer bei den Jobs für Teenager darf zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten
  • die Arbeitszeit muss bei deinem Schülerjob zwischen 8 und 18 Uhr liegen

Textquelle: gruender de finanzen geld-verdienen-als-schueler

Um eine Arbeit zu finden, fragst du am besten bei den Leuten, Firmen, Läden nach, bei denen du arbeiten möchtest. Oder du hängst einen Zettel ans schwarze Brett in Lebensmittelläden/Schule usw.

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Eine anonyme Meldung bei der Polizei bringt wenig, denn damit bekommt die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung.

Viel wichtiger finde ich eine Meldung beim Jugendamt, denn in erster Linie gilt es das Kind zu schützen. Wenn dann die Familie beim Jugendamt bekannt ist, können Besuche des Jugendamtes erfolgen. Eine Wohnung, die unter Beobachtung des Jugendamtes steht, wird in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr als Bunker für Drogendealer interessant sein. Somit wäre die Gefahr für das Kind (hoffentlich) gebannt.

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Ich reduziere die Zahl der Restaurantbesuche

Wir gehen nicht mehr genauso oft essen, sondern suchen die Restaurants jetzt (noch) sorgfältiger aus als früher. Wenn schon teuer, dann möchten wir auch wirklich gut essen.

Billig-Läden vermeiden wir, denn für mittelmäßiges bis schlechtes Essen tut mir die Geldausgabe weh. Da koche ich dann lieber selbst frisch und besser.

In der Coronazeit mussten so viele Restaurants schließen. Damit wenigstens die verbliebenen, guten bestehen können, brauchen sie Unterstützung, finde ich.

Und mit „guten Restaurants“ meine ich nicht eine überteuerte Gourmet-Küche, sondern Restaurants mit handwerklich gut gemachter, bodenständiger Küche mit frischen Zutaten.

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Ich bezahle gerne eine qualifizierte Person. Kosten sind egal.

Hallo Privatier59,

meiner Meinung nach ist man meistens auf der sicheren Seite, wenn man sich die Informationen, vor allem, wenn es sich um Einzelfälle handelt, bei den jeweiligen Fachleuten einholt. (Fehler könnten aber, wie überall, auch dort passieren.) Die Kosten sind mir zwar nicht egal, aber je nach Wichtigkeit meines Anliegens würde ich sie evtl. aufwenden.

Seriöse Fachliteratur könnte man auch empfehlen, falls diese nicht gerade veraltet ist. Dort wird aber häufig nicht auf Einzelfälle eingegangen.

Google ist nur eine Suchmaschine, die mögliche Internetseiten auflistet, die zur jeweiligen Suche passen könnten. Ob man mit einer Google-Suche passende Ergebnisse mit Wahrheitsgehalt bekommt, hängt zum einen davon ab, ob man für die Suche die richtigen Schlagwörter verwendet und zum anderen, ob es möglich ist, dann auch die seriösen von den unseriösen oder veralteten Quellen zu unterscheiden. In manchen Fällen ist die gewünschte Info über die Google-Suche sogar überhaupt nicht zu finden.

Auf Fach-Internetforen bekommt man neben richtigen, auch falsche Antworten. Als Laie ist es nicht immer leicht hier die richtige Wahl zu treffen. Dennoch gibt es auch hier meistens Fachleute, die weiterhelfen können.

Wenn man hier auf finanzfrage „Google kaputt?“ als Antwort erhält, heißt das nichts anderes als „Suche dir deine Antwort doch selbst, von mir bekommst du keine!“. Deshalb steht in den Richtlinien:

Nur hilfreiche Beiträge
Bei gutefrage soll jedem Nutzer bestmöglich geholfen werden. Antworten, die nicht hilfreich auf die jeweilige Fragestellung eingehen, bspw. aus nur einem Wort oder Aussagen wie “Google doch” bestehen, entfernen wir daher. Gleiches gilt für Antworten, die einzig aus einem Link zu Google oder Wikipedia bestehen.

https://www.finanzfrage.net/policy

VG Emelina

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Offenar wurdest du wegen einer Straftat angezeigt.

Das Gericht muss nun entscheiden,

  • ob es die Anklage zulässt oder nicht und
  • ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht.

Deshalb möchte das Gericht jetzt schon (innerhalb von 2 Wochen) von dir wissen, ob du irgendwelche Einwände dagegen hast.

Du könntest z. B. Gründe nennen, die beweisen, dass du diese Straftat nicht begangen hast. Oder du kannst Zeugen benennen, die aussagen können, dass du die Straftat nicht begangen hast.

Wenn du dem Gericht keine Einwände sendest, dann wird es wahrscheinlich die Anklage zulassen und das Gerichtsverfahren eröffnen.

Wenn das Gericht aber vorher schon genügend Beweise dafür hat, dass du die Straftat nicht begangen hast, dann kann es sein, dass du nicht vor Gericht musst.

Ich würde dir empfehlen, dir einen Anwalt für Strafrecht zu nehmen und dich von ihm beraten zu lassen.

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Grundsätzlich hat der Arzt eine Schweigepflicht auch bei Minderjährigen. Der Arzt muss selbst einschätzen, ob der Jugendliche einsichtsfähig ist. Falls nicht, darf er die Eltern benachrichtigen.

Bei einer routinemäßigen Blutabnahme wird aber kein Drogenscreening gemacht - außer der Arzt hat einen begründeten Verdacht, dass ein Jugendlicher Drogen konsumiert.

Solange ein jugendliches Gehirn noch in der Entwicklung ist, kann es durchs Kiffen massiv geschädigt werden. Wenn du auch später noch ein leistungsfähiges Gehirn haben möchtest, solltest du das Kiffen zumindest bis Anfang/Mitte 20 Jahren sein lassen.

https://www.spektrum.de/magazin/wenn-teenager-kiffen/2061939

LG Emelina

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Da du das Handy nicht im Unterricht benutzt hast, finde ich die Wegnahme schon etwas übertrieben. Aber, wenn in der Schulordnung steht, dass die Lehrer Handys konfiszieren dürfen, dann kannst du erstmal nichts dagegen machen.

Am Ende des Schultages solltest du es aber zurückbekommen. Sprich mit dem Lehrer. Wenn das nichts hilft, mit dem Rektor der Schule. Wenn auch das nichts hilft, müssen deine Eltern das Handy abholen.

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Gibt es zu dem Sachverhalt auch einen Gesetzestext beziehungsweise auf einen Paragraph, auf den man verweisen kann?

Ja, den gibt es. Das wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 15 geregelt

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages:
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

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Du darfst deine Freundin (Lebensgefährtin) bei dir aufnehmen. Spätestens mit deinem Tod muss sie aber ausziehen.

...darf der Wohnrechtsinhaber seine Familie, Pflegepersonal und / oder Bedienstete bei sich aufnehmen, d. h. in jedem Fall die Ehefrau und etwaige Kinder etc.. Die Gerichte sind darüber einig, daß unter Familie auch nichteheliche Lebensgemeinschaften zu verstehen sind, also auch Lebensgefährten dürfen aufgenommen werden.
Wie lange andere Personen als der Wohnrechtsinhaber in dem Haus wohnen dürfen, richtet sich danach, wie lange das Wohnrecht gilt. Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt spätestens mit dem Tod des Berechtigten, d. h. erst dann müssen die übrigen Familienangehörigen ausziehen.
Das Wohnrecht ist fest an die Person gebunden, die es bekommen hat. Verliert sie es, verlieren auch die Familienangehörigen ihr Recht, in dem Haus zu wohnen.

Textquelle und weitere Infos: https://www.dahag.de/c/ebs/immobilienrecht/gilt-ein-eingeraeumtes-wohnrecht-auch-fuer-die-lebensgefaehrten-5390

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Es steht mir null Euro zur Verfügung . Wie kann das sein ?

Weil du dir wahrscheinlich kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet hast.

Du kannst dein Konto bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, damit dir ein Selbstbehalt bleibt, über den du frei verfügen kannst.

Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen.

Textquelle und weitere Infos hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

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Ich sehe das jedoch nicht ganz ein, da ich noch gar nicht im Zimmer wohne und keinen Verbrauch habe.

Auch wenn du nicht in deinem gemieteten Zimmer wohnst, muss es im Winter beheizt werden. Für Küche, Bad und Flur fallen ebenfalls Heiz- und Stromkosten an. Diese Räume hast du wahrscheinlich zur Mitbenutzung (mit)gemietet.

Lies mal in deinem Mietvertrag nach, wie die Strom- und Heizkosten aufgeteilt werden. Wenn du keinen eigenen Zähler in deinem Zimmer hast, dann werden normalerweise pauschal alle Kosten durch die Anzahl der WG-Mitglieder geteilt. Dann spielt es keine Rolle, ob du anwesend bist oder nicht. Der Zeitraum der Miete (Mietvertrag) ist entscheidend für deine Zahlungsverpflichtung.

Natürlich steht dir dann aber auch dein Anteil an der Rückzahlung ab Januar zu.

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Du brauchst dich nicht schlecht zu fühlen, denn so etwas passiert vielen Fahranfängern. Es ist ja zum Glück nicht zu einem Unfall gekommen, deshalb bekommst du auch keine Anzeige. Lerne einfach daraus, damit dir das nicht noch einmal passiert.

LG Emelina

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Kann es sein, dass ich jetzt etwas zahlen muss, weil ich Mitten in der Nacht angerufen habe?

Nein, du musst nichts bezahlen. Die Notfallnummer gibt es, damit man außerhalb der Öffnungszeiten anrufen kann. Ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, konntest du als Laie nicht wissen. Du hast alles richtig gemacht.

Eine "unberechtigte Inanspruchname" kann ich hier nicht erkennen.

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Hallo unbekannt166262,

du selbst kannst dich nicht zur Adoption freigeben. Das könnten nur deine Eltern.

Du kannst dich aber hier beraten lassen, wenn es dir in deiner Familie schlecht geht:

Nummer gegen Kummer Hotline/E-Mail

Tel. 0800 111 0333 oder vom Handy: 116 111

Der Anruf ist anonym und kostenlos.

Sprechzeiten: Montag bis Samstag 14.00 - 20.00 Uhr

(am Samstag sitzen Jugendliche am Telefon)

Per Mail rund um die Uhr erreichbar: die em@il-Beratung

(Antwort innerhalb von 48 Stunden)

Du kannst dich auch ans Jugendamt wenden:

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/

LG Emelina

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Wenn jetzt z.B einer von meinen Eltern mir Geld von meinem Konto abheben will, steht da irgendwas mit Onlyfans?

Nur auf den Kontoauszügen steht die Buchung von Onlyfans. Wenn deine Eltern nur Geld am Automaten abheben, sehen sie das nicht. Wenn sie deine Kontoauszüge "kontrollieren", dann schon.

Ich bin jetzt volljährig und hab meinen Eltern wieder Vollmacht gegeben

Warum hast du ihnen eine Vollmacht über dein Konto gegeben? Du bist volljährig und musst niemandem eine Vollmacht geben. Du hast das Recht deine Privatsphäre zu schützen.

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So lange du 35 Std. in der Woche arbeitest (und diese Arbeit keine Ausbildung ist), hast du (bzw. deine Eltern) keinen Anspruch auf Kindergeld.

Erst wenn du dein Studium aufnimmst, besteht wieder ein Anspruch auf Kindergeld bis du 25 Jahre alt wirst.

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In einen Strip Club darfst du erst ab 18 Jahren rein. Für Kinder und Jugendliche ist der Besuch (lt. Jugendschutzgesetz) nicht erlaubt.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 4 Gaststätten
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html

VG Emelina

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Hallo udiidkfa,

wenn der minderjährige Jugendliche das nicht möchte, dürfen seine Eltern ihn nicht zwingen einen bestimmten Beruf auszuüben oder bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die freie Berufswahl gilt auch für Minderjährige.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Der Jugendliche braucht also den Arbeitsvertrag, den seine Eltern für ihn abgeschlossen haben, nicht zu erfüllen (er kann sich weigern dort zu arbeiten).

Anders wäre es bei Hausarbeit oder Arbeiten im elterlichen Betrieb. Das dürften Eltern (in einem gewissen Ramen) von ihrem Kind verlangen.

VG Emelina

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