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Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Zoll öffnet Paket UND zerstört Sammlerware in Wert von 3.500 €?

Liebe Community,

ein guter Sammlerkollege von mir ist am Boden zerstört. Er hat aus dem Ausland nach jahrelanger Suche ein extremst seltenes PS1 Spiel gekauft, welches noch original verschweißt und mit Sicherheitsstreifen versehen war.

Als das Paket einen Zwischenstopp in Deutschland, Leipzig machte, öffnete der Zoll nicht nur das Paket, sondern riss auch die komplette Folie inkl. Sicherheitsstreifen ab. Das Spiel gilt damit bei uns Sammlern als gebraucht und ist nur noch 20 € wert.

Als ich das hörte, konnte ich es nicht glauben...
Das der Zoll Pakete öffnen kann / darf ist mir bewusst, aber darf er Neuware bzw. solche extrem wertvollen Sammlerstücke so einfach öffnen und damit auch wissentlich den Wert zu nichte machen?

Der Betrag wurde auch auf der Zollerklärung angegeben, die Beamten müssten also gewusst haben, dass wenn sie das Spiel öffnen, hier vermutlich ein immenser Schaden entsteht. Außerdem frage ich mich, warum man das Spiel bei Verdacht nicht einfach geröntgt hat.

Vielleicht kenn sich ja jemand mit Zollrecht / Verbraucherrecht aus, und kann mir zu dem Fall was sagen - auch in Bezug welche Möglichkeiten man bezüglich Schadensersatz hat und wer für den Schaden überhaupt aufkommen muss (Käufer, Verkäufer, Zoll, DHL) ?

Würde mich über jede Info freuen,

Vielen Dank!

Paketversand, Recht, Rechtsanwalt, Verbraucherschutz, zoll, Zollkontrolle

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