Guten Sonntagnachmittag; ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und meine
Frage bezieht sich auf eine IHSV der Bayerischen Landesbank.
Nun sind Inhaberschuldverschreibungen immer von der Bonitäts des Emittenten abhängig.
Bei den privaten Banken würde man somit im Fall der Fälle (Liquiditätsengpässe, Insolvenz etc.) sein Geld (vollständig) verlieren,
da IHSV nicht im Einlagensicherungsfond mitabgedeckt sind.
Bei den sich im Haftungsverbund der Sparkasse-Finanzgruppe befindlichen Landesbanken (wie auch die BayernLB) greift hingegen
die sogenannte "Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen", welche eine "institutssichernde Einrichtung im Sinne des § 12 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes" darstellt.
Das heißt, dass die BayernLB save ist; aber wie steht es explizit um Inhaberschuldverschreibungen von Landesbanken, die sich im Sicherungsfond (der 'Sicherungsreserve') der SPK-Finanzgruppe befinden? Kann dies jemand definitiv beantworten? Danke