Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht

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