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Bafög - Vollstreckung trotz Stundung?

Hallo Zusammen,

ich habe während meines Studiums den Übergang zwischen dem Bachelor und Master nicht geschafft und musste somit den erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Daraufhin habe ich einen Stundungsantrag gestellt und monatlich mit 50 Euro abgezahlt. Die Stundung hörte nach einem Jahr auf..

Irgendwann hatte ich einen Brief vom Vollstreckungsbeamten im Briefkasten (22.06.).

Daraufhin habe ich direkt einen formlosen Stundungsantrag gestellt (22.06.). Dieser wurde auch vom Bafögamt mit einer Bestätigungschreiben bestätigt (23.06.). Anschließend habe ich den offiziellen Stundungsantrag zugeschickt bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt. Die beglaubigte Version ging am 16.07. wieder an das Bafögamt zurück.

Am 24.07. bekomme ich nochmals Post von der Zwangsvollstreckung mit Eintrag Schufa usw.

Daraufhin habe ich beim Bafögamt angerufen und nachgefragt. Die meinten: Das kann eigentlich nicht sein, weil der Stundungsantrag bereits vorliegt, somit hätte die Vollstreckung aufgehoben werden müssen.

Die endgültige Bestätigung des Stundungsantrags habe ich am 09.08. erhalten.

Nach einer Finanzierungsanfrage habe ich erfahren, das ich wirklich einen Schufaeintrag habe.

Meine Frage ist jetzt: Ist der formlose Stundungsantrag für einen Stop der Vollstreckung ausreichend? Oder Gilt erst die Bestätigung der Stundung als Stop der Vollstreckung?

Mich würde es freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Beste Grüße

Vollstreckung, BaföG-Rückzahlung, Stundung

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