Sind BAföG Rückzahlungen Steurlich absetzbar?

2 Antworten

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Nein, es sind darlehnrückzahlungen, also nur bewegungen im Vermögensbereich '(man zahlt udn hat dafür weniger Schulden), damit keine Abzugsfähigkeit.

Man bedenke aber das die Studien während des Studiums abzugsfähig sein können udn auch ggf. zu einem Verlustvortrag führen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein, genauso wenig wie du normale Kredittilgungen von der Steuer absetzen kannst. Du hast ja darauf auch keine Steuer bezahlt als du es erhalten hast, oder?