Wenn das Paar zusammenzieht und dann weiter (aufstockend) Alg 2 kriegt, gilt natürlich die Mietobergrenzen zu beachten (egal ob Zusammenziehen in neue Wohnung oder Zuzug eines Partners)

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evtl. hängt das mit einem Bonussystem zusammen,und Du bekommst Beitrag zurück, wenn Du die Bedingungen einhältst. Gehst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl, hast Du dann evtl. Deine schadenfreie Jahre unterbrochen und bekommst keine Bonusauszahlung. So ein System kenn ich zumind. vom Versicherer

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Die Versicherung wird das noch übernehmen,wenn der Leistungszeitraum korrekt angegeben ist.

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