Darf die Rechtsschutzversicherung vorgeben, zu welchem Anwalt ich gehen muß?
Mein Rechtsschutz hat mir empfohlen, einen von Ihr vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen, da das sonst zu Nachteilen bei meinem Vertrag käme. Ich finde das Vertragswerk aber nicht mehr und mache mir Gedanken darüber, was da genau gemeint war. Ist der vorgeschlagenen Anwalt vermutlich einfach billiger als andere Anwälte, aber ist er dann überhaupt gut. Wer kennt solche Vorgaben auch v. Versicherer?
2 Antworten
Das kommt ganz auf deinen Vertrag an. Einige Rechtsschutzversicherer bieten Tarife, bei denen sie es honorieren, wenn der Versicherungsnehmer im Schadenfall zu einem vom Versicherer vorgegebenen Anwalt geht. Das kann entweder ein Bonussystem oder aber auch der Verzicht auf die Selbstbeteiligung sein.
Frage bei deinem Versicherer einfach nach, welcher Nachteil dir entsteht.
Übrigens sind die empfohlenen Anwälte nicht unbedingt schlechter als der Anwalt nebenan. Die Rechtschutzversicherer haben meist mehr Informationen über die Anwälte, z.B. ob sie sich auf Themen spezialisiert haben oder wie zufrieden die eigenen Kunden mit der Kanzlei waren. Wahrscheinlich haben sie dann auch Vereinbarungen oder Erfahrungen zu den abzurechnenden Kosten. Jedenfalls hat die Rechtsschutzversicherung ein großes Interesse daran, dass die Anwälte gut sind und ihre Prozesse gewinnen - das senkt nämlich die Kosten für die Versicherung.
evtl. hängt das mit einem Bonussystem zusammen,und Du bekommst Beitrag zurück, wenn Du die Bedingungen einhältst. Gehst Du zu einem Anwalt Deiner Wahl, hast Du dann evtl. Deine schadenfreie Jahre unterbrochen und bekommst keine Bonusauszahlung. So ein System kenn ich zumind. vom Versicherer