Hallo Feldblume,
du benötigst eine ausführliche Beratung von einer fachkundigen, unabhängigen Stelle z.B. Anwalt für Sozialrecht. Gern "verdonnern" Behörden Kinder zu Unterhaltszahlungen für Eltern. Sehr oft zu unrecht bzw zu ungerechtfertigter Höhe.
Zum einen hast Du Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge bzw Rücklage. Ein sogenanntes Schonvermögen. 750,- € pro Lebensjahr.
Zur Berechnung des Selbstbehaltes kannst Du alles heranziehen und von Deiner Rente anziehen. Also auch Versicherungen, Instandhaltung fürs Haus, Betriebskosten/Grundsteuern usw. , Deine Gesundheitskosten und einiges mehr. Da gibt es einiges...... , Bildung von Rücklagen für neues Auto, Reparaturen usw.
An Dein selbstgenutztes Haus (außer es ist eine Prachtvilla) kann keiner ran.....
Wenn Deine Zusatzrente wegfällt, dann mußt Du eine Neuberechnung verlangen.
Der Selbstbehalt von 1.800,-- € ist eine Richtschnur, kann aber durch obige Faktoren wesentlich höher liegen. Außerdem musst Du nur 50% des Bertrages über 1.800€ als Unterhalt zahlen.....
Um 900 € zu zahlen, müsstes Du mindestens 1800 € zuviel haben..... also mindestens Rentenzahlungen von 3600 €
Dies ist nur eine Ferndiagnose :-) Daher mein Tipp....lass Dich beraten.
Ich kann Deine Situation gut nachvollziehen, da bei mir der Fall ähnlich lag. Zum Schluß wurden aus 300 € glatte 20 Euro........
LG Sabine