Die letzten Jahre sind nicht wichtiger als alle anderen, selbst wenn das immer wieder behauptet wird. Das war im öffentlichen Dienst mal so und ist es noch bei Beamten, aber hier geht es ja nicht darum.
Lass dir m besten bei einem Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen, wie sich Vorruhestand oder Altersteilzeit auf die zukünftige Rente auswirken.
Bei der Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber mindestens 90% der vorherigen Rentenversicherungsbeiträge. Deshalb ist der Verlust nicht groß.
Liebe Lissa, danke für den Tipp. Ich dachte, die Zuverdienstgrenze wäre dieses Jahr geändert worden ins Kombimodell, d.h. die Zuverdienstgrenze wäre dann das durchschnittliche Monatsbrutto des höchsten Jahresbruttos innerhalb der letzten 15 Jahre. Ich werde mich wirklich mal von der DV beraten lassen. Trotzdem Dankeschön und einen schönen Abend
Deine micki1
Das Kombimodell ist noch eine Gedankenspielerei, das entsprechende Gesetz gibt es noch nicht.
Liebe Lissa, ich war bei der DV. Ich darf wirklich nur 450 Euro monatlich dazuverdienen. Schade, dass es das Kombimodell noch nicht gibt. Du hattest recht!
Grüße Mick1
Schade!!