Hallo liebe Community,
ich habe vor circa 20 Jahren einen Bekannten eine höhere Bargeldsumme geliehen.
Am Tag der Geldübergabe haben wir darüber einen schriftlichen Vertrag vereinbart.
Es wurde allerdings kein Zeitraum festgehalten, wann mein Bekannter mir das Geld zurückzahlt.
Daraufhin ist er plötzlich untergetaucht und war bis zum heutigen Tag nicht mehr auffindbar.
Wie ein Wunder begegnete ich ihn vor kurzer Zeit und forderte mein Geld zurück. Er übermittelte mir seine Anschrift und Telefonnummer und versprach mir das Geld zurückzuzahlen, was ich jedoch stark bezweifle.
Zudem habe ich ein neues Schreiben verfasst, aus dem nun ein genauer Zeitpunkt hervorgeht, bis wann er mir das Geld zurückzahlen muss. Dieses Schriftstück habe ich ihm vorgelegt und er unterschrieb es.
Nun lautet meine Frage, ob eine Verjährung eintraten kann? Die Fälligkeit wurde nun mit dem neuen Schriftstück festgelegt.
Der vor 20 Jahren unterschriebene Vertrag liegt ebenfalls im Originalexemplar vor.
Vielen Dank im Voraus!