Wie kann verhindert werden, dass ein Schuldschein mit dem Ableben des Schuldners nicht in die Erbmasse fällt und vorrangig bedient wird?

2 Antworten

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Der Schuldner schuldet Geld, der Gläubiger hat Geld zu bekommen. Hast Du Dich vielleicht verschrieben? Dann würde das ja noch Sinn machen, wenngleich es nicht zu verhindern ist, daß der Schuldschein in die Erbmasse fällt.

Das ist nicht zu verhindern, aber die Erbengemeinschaft hat diesen genauso wie beispielsweise einen Bankkredit zu bedienen.