Zwei Angestelltenverhältnisse. Ist das rechtens?

5 Antworten

Dein Vorgehen birgt ein Risiko in sich - Du hast Urlaub und gehst trotzdem zu einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder zu einem Wegeunfall, dann wird Dein Geschäftsmodell auffliegen. Urlaub dient zur Erholung - gegen diesen Grundsatz verstößt Du.

Steuerlich ist das das zweite Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 6 belegt

Juristisch habe ich so meine Bedenken - denn bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann man kein zusätzliches  Vollzeitbeschäftigungsverhältnis eingehen, wenn sich die Arbeitszeiten überschneiden.

Soviel ich weiss, ist es  nach dem Arbeitsrecht für Arbeitnehmer nicht zulässig,  während des Urlaubes einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen. 

Wenn der Teilzeitarbeitgeber auch mit der Urlaubsnutzung einverstanden ist und den unbezahlten Urlaub zusichert, steht der Geschichte nichts im Wege.

Für den Zweitjob wird relativ viel Lohnsteuer einbehalten, Du bekommst die aber entsprechend dem Jahreseinkommen nach Einkommensteuererklärung erstattet.

Natürlich erwirbst Du auch in dem Zweitjob anteilige Urlaubstage, in denen Du nach entsprechender Zustimmung wieder im Erstjob arbeiten kannst.

Steuerklasse und so sind bereits besprochen worden. Dein Urlaub dient der Regeneration. Hier ein zweites Arbeitsverhältnis ist gegen das BUG.

Zwei Angestelltenverhältnisse zu haben ist rechtlich möglich und kein Problem. Der Zweijob wird mit Steuerklasse 6 versteuert. Wo ich eher ein Problem sehe ist im Jahresurlaub dem Zweitjob nachzugehen. 

"Laut § 8 BUrlG dürfen Sie als Arbeitnehmer während Ihrer Urlaubszeit grundsätzlich keine, dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Handelt es sich also um eine entgeltliche Tätigkeit, die Ihrer Erholung entgegensteht, dürfen Sie diese in der Regel nicht ausführen." 

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/duerfen-sie-im-urlaub-einer-anderen-erwerbstaetigkeit-nachgehen/   

Was mich wundert ist das Ihr 1. Arbeitgeber informiert und damit einverstanden ist.