Jahresurlaub, auch wenn man kein ganzes Jahr bei einer Firma angestellt war?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsbescheinigung dazu ist der alte Arbeitgeber verpflichtet. Außerdem ist der alte Arbeitgeber verpflichtet den Urlaub entweder zu gewähren oder abzugelten, wenn es aus betrieblichen Belangen nicht möglich ist ihn zu gewähren. Somit ergibt sich eh kein Gesamturlaub mehr!! Allerdings gilt auch - in der Probezeit besteht kein Anspruch auf Gewährung von Urlaub.

Jedoch gibt es auch noch die Regelung, wenn man die Firma in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres verlassen möchte, gilt die Einschränkung aus §5 Bundesurlaubsgesetz nicht und man Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub hat.

Aber dann bekommt man von dem neuen Arbeitgeber keinen Urlaub mehr für das Jahr gewährt......

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur die Meinung eines Laien!