Zweckerkärung bei Immobilienübertragung?

3 Antworten

Azimute

Das Thema "Zweckerklärung" ist u. a. beschrieben in

http://www.kredit-vergleich.de/z/zweckerklaerung.htm

Beide sind Kreditnehmer, gesamtschuldnerisch Haftende und Mitgeigentümer. An der Bedingung der neuen Bank - Unterzeichnung der Zweckerklärung durch den Ex - ist nichts aufzusetzen, solange sie nicht alleinige Objekteigentümerin ist.

Wichtig: Ob und zu welchen Bedingungen sich die bishderige Bank mit der Umschuldung einverstanden erklärt, bedarf der vorab der Klärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das Haus als Sicherheit eingesetzt wird, es aber nur zur Hälfte dem Kreditnehmer gehört, muss der andere Eigentümer sich dazu erklären.

Der Mann wird ja im Anschluss aus dem Grundbuch ausgetragen - natürlich alles im Zuge eines Notartermins.