Verlust von Unterlagen NACH abgeschlossenen Betriebsprüfungen - Konsequenzen !?

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Es gibt da eine ältere BFH-Entscheidung, wonach dem Steuerpflichtigen der Verlust von Buchhaltungsunterlagen durch höhere Gewalt nicht zum Nachteil gereichen darf:

http://treffer.nwb.de/content/dms/content/000/109/Content/000109991.asp

In ähnlichem Sinne lautete ein BMF-Schreiben aus 2002 zum Verlust von Unterlagen durch Hochwasser.

Ich würde das FA schon vorab anschreiben oder durch Deinen Steuerberater anschreiben lassen und auf den Vorgang aufmerksam machen. Da es sich um einen Wasserschaden handelt, müßten doch Belege vorhanden sein, die man zur Glaubhaftmachung beifügen kann, z.B. Handwerkerrechnungen, Schriftverkehr mit Versicherungen uä. Wenn sich natürlich Unterlagen rekonstruieren lassen sollten, dann wirst Du möglicherweise nicht um die Mühen herum kommen.