Zahlt die Wohngebäude Versicherung bei Insolvenz des ausführenden Handwerkers nach zwei Jahren?
Bei mir vor Ort wurde im Jahr 2021 eine Außentreppe isoliert, mittlerweile zeigen sich dort undichte Stellen und es kommt zu Wasser Eintritt. Die GmbH, welche die Arbeiten durchgeführt hat, ist mittlerweile insolvent. Nun ist die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung übernimmt. Vielen Dank für die Antworten.
4 Antworten
Ist die Insolvenz komplett abgewickelt?
Auf jeden Fall an den Insolvenzverwalter wenden.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Insolvenz-einer-Baufirma--f13453.html
Die versicherung wird sich weigern, denn es ist kein Versicherungsfall.
Nun ist die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung übernimmt.
Logischerweise nicht. Weshalb sollte Deine Wohngebäudeversicherung für fehlerhaft ausgeführte Arbeiten irgendeines Bauunternehmers haften?
Wieso sollte die Gebäudeversicherung überhaupt eintreten?
Das ist doch kein Sturmschaden oder Wasserrohrbruch.
Nein, da keine versicherte Leistung!
Dafür wäre z. B. eine Bauleistungsversicherung zuständig!
Soweit ich weiß, gibt es wohl Wohngebäudeversicherung, in denen dieser Baustein mit enthalten ist.
Hast Du eine günstige, dann wohl eher nicht.
Hast Du eine teurere, dann lohnt es sich wohl mal die Police mit den Bedingungen durchzulesen!!
"Wann brauche ich eine Bauleistungsversicherung?
Bauleistungsversicherungen bieten so finanzielle Sicherheit während des Baus und sind ein Muss für jedes Bauvorhaben. Auch wenn beim Bau Fehler gemacht wurden und deshalb beispielsweise eine Wasserverbindung undicht ist und das ganze Objekt unter Wasser setzt, zahlt die Bauleistungsversicherung."
Der Handwerker sollte eine solche Versicherung abgeschlossen haben, es sei denn es ist ein Schwarzbau. Und diese kommt bis zu 5 Jahren für schadhafte Arbeiten am Bau auf.
Ich fürchte, auch eine etwaig bestehende Bauleistungsversicherung wird nicht eintreten. Die kommt nämlich nicht für Mängelhaftung auf:
https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/versicherung-am-bau/
Was heißt „sollte“. Es handelt sich um einen offiziellen Auftrag (Rechnung mit Mwst). In einem fakultativen Fall, besteht ja weiterhin das Gewährleistungsrisiko, ist dies dann durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt oder liegt das Risiko komplett beim Auftraggeber.
Das widerspricht aber dieser Aussage zur Bauleistungsversicherung:
"Auch wenn beim Bau Fehler gemacht wurden und deshalb beispielsweise eine Wasserverbindung undicht ist und das ganze Objekt unter Wasser setzt, zahlt die Bauleistungsversicherung."
Keineswegs. Das ist ja im verlinkten Beitrag erklärt. Die Mangelfolgen sind abgesichert, nicht aber die Behebung des Mangels.
Der Bau ist bereits seit über 1 Jahr abgeschlossen, trotz dessen sollte ich dann zunächst an die Bauleistungsversicherung herantreten, oder?