Wohnungsübergabe – auch wenn ein Schlüssel fehlt?

2 Antworten

Ja, die Wohnung kann übergeben werden. Das Fehlen des Schlüssels ist kein ausreichender Grund für das Versagen der Wohnungsübergabe.

Die Mieterin hat offenbar versäumt, den Vermieter unverzüglich auf das Abhandenkommen des Wohnungsschlüssels hinzuweisen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung sollte sie daher tragen müssen. Ungewöhnlich ist das "Verlieren" eines Wohnungsschlüssels, ohne dass auch der Haustürschlüssel verloren geht, allemal, weil üblicherweise beide Schlüssel gemeinsam getragen werden.

Nein, das kann er nicht. Das Mietverhältnis ist beendet, auch wenn ein Schlüssel fehlt und die Bekannte glaubhaft versichern kann, dass sie ihn verloren hat. Er kann ja das Schloss austauschen.