Wohnungsschenkung durch Eltern - gelten 400.000 euro oder 800.000 euro als Freibetrag?

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Der Freibetrag ist stets derselbe. 400.000 Euro von der Mutter und 400.000 Euro vom Vater.

Wenn die Wohnung beiden gehört, kann jeder nur eine halbe schenken. Damit sprengst du bei keiner der beiden Schenkungen den Freibetrag.

Deine Mutter hat einen Freibetrag von 400.000, Dein Vater ebenso! Du könntest also eine Wohnung von Beiden (gemeinsames Eigentum) im Wert von 800.000 Euro übertragen bekommen ohne schenkungssteuerpflichtig zu werden.