Guten Tag,
Meine Geschwister und ich haben ein Haus geerbt.
Es gibt kein Testament sondern nur ein Letzter Wille.
Da steht drin das Person X ein Nießbrauchrecht auf das Erdgeschoss und 1.OG haben soll.
Wir sind zu einem Notar gegangen und haben Person X eintragen lassen.
4Monate später haben wir einen bösen Brief von einem Anwalt bekommen(Person X) das wir das Schlechtere Wohnrecht eingetragen haben.Ich habe sofort beim Amtsgericht angerufen und nachgefragt wo der Fehler ist.(Wir wollten das Nießbrauchrecht auf das Erdgeschoss,1.Og eintragen lassen).Die Dame die dafür zuständig war sagte mir das dass so richtig ist mit dem Wohnrecht.(Man kann in Deutschland kein Nießbrauchrecht auf 2Etagen beziehen, sondern nur auf das ganze Objekt).
Jetzt möchte uns Person X verklagen auf das Nießbrauchrecht. Nur wenn das rechtlich nicht geht versteh ich diesen Weg nicht.
Was kann man tun?
Und unser Anwalt (schon der 3te wegen diesem Fall)können uns nicht zu 100% sagen ob wir gewinnen würden ,obwohl wir ja laut Amtsgericht im Recht sind.
Das Nießbrauchrecht kann nicht aufgeteilt werden.
Wir sind ziemlich ratlos.
Ja da jemand ne idee ?
Danke