Kinderlose Tante verstorben, kein Testament da, an wen geht Erbe? Nichten, Neffen oder Geschwister?

3 Antworten

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So pauschal gestellt läßt sich die Frage nach dem Erbanspruch nicht beantworten. Man muß ganz konkret prüfen wer noch lebt von der Verwandtschaft,

Zunächst mal ist der Begriff "Patenkind" ohne Auswirkung auf das Erbrecht.

Wenn weder Kinder noch Ehegatte vorhanden sind, sind die Erben der 2.Ordnung als Erbe berufen. Erben 2.Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Leben die nicht mehr treten an deren Stelle die Abkömmlinge der Eltern:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1925.html

Das Erbe wird hier also unter den Geschwistern aufgeteilt zu jeweils gleichen Anteilen. Dort wo Geschwister nicht mehr leben treten die Kinder der Geschwister an deren Stelle.

An wen ginge nun das Erbe?

Unverheiratet, verwitwet bzw. nach Zugang eines Scheidungantrages verstorben, würden zunächst deren Vater und/oder Mutter das Erbe insgesamt antreten; sofern bereits vorverstorben, ihre Geschwister anteilig.

Verheirtatet, teilen sich Ehepartner und Eltern bzw. Ehepartner und Geschwister den Nachlass.

habe ich als Nichte und Patenkind Chancen?

Nein, keine.

Das Vorhandensein einer höheren Erbordnung, die ja mindestens mit den Geschwistern besetzt ist, schliesst dein Erbrecht aus.

Und als Patenkind wärst du in keinem Fall erbberechtigt, da nur nach Blutslinien und Stämmen Erbfolge vorgesehen ist.

G imager761

kein Patenkind, sondern einen Bruder durch Vater+seiner Tochter gezeugt (Inzest)