Wie schreibt man eine Gebäudeaufstockung ab?

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Was ist die beliebteste Antwort in Steuer- und anderen Rechtsgebieten?

Es kommt darauf an.

Entweder es wird mit dem linearen Satz abgeschrieben, der für dieses Wirtschaftsgut gilt, hier im Zweifel 2 % wodurch sich der gesamte Zeitraum über den abgeschrieben wird verändert.

Oder, wenn sich durch den Dachausbau die Lebensdauer des Gebäudes nicht verändert, dann die Verteilung von Altbestand + nachträgliche Herstellungskosten auf die Restnutzungsdauer.

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/lineare-gebaeudeabschreibung-6-nachtraegliche-anschaffungs-herstellungskosten_idesk_PI11525_HI2538400.html

Wichtig noch, dass durch die Schenkung ja eigentlich die AfA des Schenkenden fortgeführt wurde.