Wie muss Rechnung von Gastwirt für Geschäftsessen aussehen?
Ich war am vergangenen Freitag Abend zum Essen eingeladen von einem Geschäftsfreund. Dabei hatten noch weitere Geschäftspartner an diesem Essen teilgenommen. Am Ende erhielt er von dem italienischen Chef eine Rechnung, die lediglich ein Beleg aus dem Kassenautomat war. Die Ehefrau des Freundes meinte, das würde nicht den steuerlichen Anforderungen entsprechen, damit das Essen als Geschäftsessen bei der Steuer geltend gemacht werden kann. Hierauf erhielt dann der Freund ein separates Rechnungsschreiben, worauf der Beleg aus der Kasse angeheftet war. Mich interessiert, wie eine Rechnung für das Finanzamt für ein solches Essen aussehen muss. Wer weiß Bescheid?
1 Antwort
Die gerne gebrauchte Quittung "Speisen udn Getränke" reicht eindeutig nicht.
Es muss das Lokal, der Unternehmer, erkennbar sein. Die UST-ID/Steuernummer Ort Datum.
Gegenstand der Lieferung, also schon das was auf dem Kassenzettel ist (2 Saltimbocca, 1 Melanzane al Forno .......)
Der Umsatzsteuersatz (19 % enth.) ab 200 Euro die Steuer in Summe.
Wichtig danach, das der Bewirtende einen Bewirtungsbeleg ausfüllt (auf vielen Gaststättenrechnungen auf der Rückseite aufgedruckt) und dort einträgt, wer bewirtet wurde und warum.
§ 14 Abs. 4 UStG und BFH Urteil vom 10. 02. 2005, V R 76/03