Wie muss Rechnung von Gastwirt für Geschäftsessen aussehen?

1 Antwort

Die gerne gebrauchte Quittung "Speisen udn Getränke" reicht eindeutig nicht.

  • Es muss das Lokal, der Unternehmer, erkennbar sein. Die UST-ID/Steuernummer Ort Datum.

  • Gegenstand der Lieferung, also schon das was auf dem Kassenzettel ist (2 Saltimbocca, 1 Melanzane al Forno .......)

  • Der Umsatzsteuersatz (19 % enth.) ab 200 Euro die Steuer in Summe.

Wichtig danach, das der Bewirtende einen Bewirtungsbeleg ausfüllt (auf vielen Gaststättenrechnungen auf der Rückseite aufgedruckt) und dort einträgt, wer bewirtet wurde und warum.

§ 14 Abs. 4 UStG und BFH Urteil vom 10. 02. 2005, V R 76/03

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986