Wie lange dauert die Umstellung des Girokontos in ein P-Konto?

5 Antworten

Google hilft wie immer am schnellsten innerhalb von Sekunden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959

  • Konto im Plus:

Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Die vollen Freibeträge auf dem P-Konto gelten dann sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung.

  • Konto im Minus:

Bei drohender Pfändung sollte jedenfalls vor dem nächsten Eingang des Haupteinkommens (Lohn, Sozialleistungen, Rente, o.ä.) die Umwandlung erklärt werden. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Bank ein Verrechnungsverbot und die folgenden Gutschriften müssen dann als Guthaben auf dem P-Konto zur Verfügung stehen.

Zumindest Postbankkunden warten hierauf Wochen/Monate! 😁

endaxi 
Fragesteller
 14.09.2023, 12:31

Ich bin aber nicht bei der Postbank

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Ein Brief ist nicht ausreichend. Sie werden einen Termin bei Ihrer Bank machen und ein Formular Ihrer Bank verwenden müssen.

Im übrigen gilt: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfndung. Probieren Sie es mal bei vorhandener Kontopfändung mit § 850k Abs. 2 S.1 ZPO: "Ist Guthaben auf dem Zahlungskonto bereits gepfändet worden, kann der Schuldner die Führung dieses Kontos als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf sein Verlangen folgenden Geschäftstages fordern."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Eingang muss das theoretisch passieren.

Dein Brief ist möglicherweise noch gar nicht eingegangen.

Frankie4  18.09.2023, 06:38

Ein einfaches Schreiben reicht nicht.

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Sofern du nicht ausgerechnet ein Postbankkunde sein solltest, gilt die Antwort von Andri123, das ist die gesetzliche Vorgabe. Solltest du aber Postbankkunde sein, dann viel Spaß beim warten…

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter