Wie hoch ist der Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber von der DRV?

2 Antworten

Hallo,

das ist die offizielle Info der DRV:

3.6.2 Eingliederungszuschüsse

Eingliederungszuschüsse nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX (Zuschüsse zum Arbeitsentgelt) kommen vornehmlich zur Einarbeitung in Betracht, damit die zum Erreichender vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeitenan einem Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber vermittelt werden. Sie gleichen den Unterschied zwischen der Minderleistung der Einzuarbeitenden bis zur angestrebtenvollen Leistung aus. Höhe und Dauer des Einarbeitungszuschusses orientieren sich am Leistungsstand der Einzuarbeitenden und werden im Einzelfall individuell vereinbart.

Die Gewährung der Eingliederungszuschüsse kann mit Auflagen und Bedingungen,wie z. B. der Erstellung eines Einarbeitungsplans durch den Arbeitgeber, verbunden werden. Es kann eine Rückzahlungspflicht für den Arbeitgeber bestehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderzeitraums oder innerhalb eines bestimmten Weiterbeschäftigungszeitraumes beendet wird.

Quelle ist der Link von "jürgen010"

Die Höhe des Zuschusses wird immer individuell von der DRV geprüft (abhängig von der Person des Versicherten, von der regionalen Arbeitsmarktlage und den genauen Tätigkeiten beim neuen Arbeitgeber).

Das Schreiben bei Bewerbungsgesprächen am besten immer griffbereit haben. Für Arbeitgeber kann der DRV-Zuschuss der entscheidende Pluspunkt sein, es kann aber eine Verzögerung bedeuten, die der Arbeitgeber bei einer schnellen Stellenbesetzung vermeiden möchte. Wenn man vor der Bewerbung mit der entscheidenden Person telefoniert, kann man die Situation oft besser einschätzen.

Gruß

RHW