Du bist solange krank wegen der Hüfttep? Was ist schiefgelaufen? Bezüglich der hinzugekommen Krankheiten machen die Krankenkasse das immer so. Ein Arztbesuch oder mitbehandlung auf der Reha, schon ist das mit in der Blockfrist drin

...zur Antwort

Du erhältst das Geld erst, wenn alle Kredite abgelöst sind. Dieser Vorgang sollte aber maximal 4-6 Wochen nach Geldeingang abgeschlossen sein. Danach bekommst du das restliche Geld. Bei mir hatte der Prozess gerade mal 1 Woche gedauert. Es dürfen alle Kredite, die das Haus betreffen, davon getilgt werde und auch Kredite wo du säumig bis/ warst. 

...zur Antwort

Ja: Alg1 60%, Übergangsgeld 68%. Jedoch wird das Alg1 nach dem Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und das Übergangsgeld genau wie das Krankengeld nur nach den letzten Gehaltszettel. Das heißt also, wenn du ausgerechnet im letzten Monat vor der Reha richtig viel Knete hattest, aber die anderen Monate total wenig hattest, dann ist die Differenz noch viel mehr. 

...zur Antwort

Ja, das passier immer genau da, wenn die Beleihung höher ist als der Kaufpreis. In der Regel überprüft der Notar das vor Kaufabschluss. Aber : das ist nicht seine Aufgabe! Der Käufer selber muss genau diesen Punkt selber überprüfen! Natürlich würde man gedanklich als Käufer nie auf die Idee kommen, das die Beleihung zu hoch ist und der Kauf nicht kostendeckend abgewickelt werden kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass das oft der Fall ist. Insbesondere bei Verkauf ohne Markler ( der nämlich auf diesen Punkt auch meist noch ein Auge hält) . Das einzige was ihr machen könnt, wenn du das Haus unbedingt willst: geht zur Bank und sprecht mit denen. Rechte habt ihr keine. Jedoch sind Banken da oft Kompromiss Bereit, insbesondere wenn beim Eigentümer eine Insolvenz vor der Tür steht ( was ich annehme). Also: redet mit den Banken!

...zur Antwort

Du solltest etwa ( aufgrund deines jungen Alters) die 20 fache Jahresmiete verlangen, um auf das Nießbrauch zu verzichten. Mindestens jedoch 2/3 des Hauswertes. Alles andere währe viel zu gering

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.