Wie ehrlich muß eine Mieterselbstauskunft sein?

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So ehrlich wie möglich. Falschangaben, z. B. zum Einkommen, können zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Vertrages führen.

Allerdings darf man bei all zu privaten Fragen, z. B. Kinderwunsch oder Religionszugehörigkeit, lügen das sich die Balken biegen bzw. sie gar nicht beantworten.

Kommt man drauf,

Das geht schneller als Du denkst: Wer die Abgabe eines eiddesstattlichen Versicherung verschweigt fliegt auf, wenn der Vermieter Auskunft beim Amsgericht einholt, wer sich als berufstätig bezeichnet muß sich was einfallen lassen wenn das Jobcenter die Miethöhe bestätigt haben will usw. Falsche Angaben zu finanziellen Verhältnissen sind fast immer Grund zur außerordentlichen Kündigung. Übe rein persönliche Dinge aber braucht man keine Auskünfte zu geben.

Wenn Deine beschönigte Auskunft Vertragsrelevante Dinge betrifft, ist eine mögliche Vertragsaufhebung bzw. fristlose Kündigung möglich. Ob Du monogam lebst, Kinder willst, Religion etc. ist Deine Privatsache.